Darkwing Geschrieben Juni 11, 2013 Teilen Geschrieben Juni 11, 2013 Mir ist es fast schon peinlich: ich lasse mich von Anführungszeichen ins Bockshorn jagen. ;) Sehr dankbar wäre ich für eure Einschätzung und euren Rat zu ein paar „Spezialproblemen“, die mir letztens untergekommen sind. Sache ist wie folgt: Problem 1 – Wörtliche Rede –Seit zwei Tagen studiere ich nochmal die Rechtschreibung, bzw. die amtlichen Rechtschreibregeln, in der Hoffnung, dort Hilfe zu finden. Gestolpert bin ich dabei über die §§ 88–94. Mir ist nicht ganz klar, wie ich bei der wörtlichen Rede die Satzzeichen und die Anführungszeichen unter einen Hut bringen soll. Ich finde hier beißen sich die §§ 88–92 mit § 94. Ich möchte das gern folgendermaßen erörtern – bitte genau auf die Stellung der Satzzeichen achten, denn genau um die geht es. (1) „Ich kann nicht mehr!“, rief Paul, „Ich kann nicht mehr!“ Nebenbei: falsch ist: „Ich kann nicht mehr! Ich kann nicht mehr!“, rief Paul. (2) Er rief dauernd: „Ich kann nicht mehr!“ Hier greift also § 92, der besagt, dass beim Begleitsatz der Schlusspunkt weggelassen wird, wenn der angeführte Satz am Ende des Ganzsatzes steht.Dazu noch § 91, durch den das Ausrufezeichen in der wörtlichen Rede von Paul erhalten bleibt – und in (1) und (2) auch quasi gleichzeitig als das Schlusszeichen des Mantelsatzes/Begleitsatzes/Ganzsatzes zu begreifen ist. So weit, so gut. Jetzt kommt aber noch folgendes in § 94 Abs. 2: (3) Mich nervt sein dauerndes „Ich kann nicht mehr!“. Offizielles Beispiel aus § 94! Wir beachten, dass hier diesmal kein Doppelpunkt vorherrscht und demnach kein Weiterführendes angekündigt wird und offenbar auch keine wörtlich wiedergegebene Äußerung, keine wörtliche Rede (§ 81 Abs. 2) – sondern nach § 94 Abs. 2 wird hier eine Äußerung angeführt, zu der kommentierend Stellung genommen wird. Offenbar ist dies ein Unterschied, der satzzeichentechnische Konsequenzen nach sich zieht!Aber warum eigentlich? Denn Pauls „Ich kann nicht mehr!“ ist ja ein ganzer Satz und auch ein angeführter Satz. Warum greift hier dann plötzlich nicht mehr § 92, wonach der Schlusspunkt des Mantelsatzes/Begleitsatzes weggelassen wird? Mein Problem ist hier also, dass trotz § 92 zwei Satzzeichen durch die Anführung nacheinander stehen, von denen eins ein Punkt ist – und offenbar ist das korrekt. Handelt es sich also in (3) gar nicht um einen sogenannten Begleitsatz nach § 92? Wodurch zeichnet sich denn dann ein solcher Begleitsatz aus, wie würde man ihn definieren? Sehen wir uns nun noch Folgendes an: (4) „Ich kann nicht mehr“, sagte Paul, „Ich kann nicht mehr.“ Oder: „Ich kann nicht mehr“, sagte Paul, „ich kann nicht mehr.“?(Gleich praktische Anwendung: ist der Oder-Satz in diesem Zusammenhang überhaupt so korrekt?) Jedenfalls ruft Paul hier nicht mehr, sondern spricht einfach nur – ohne Ausrufezeichen; der Autor will es heute so. (5a) Er sagte dauern: „Ich kann nicht mehr.“ Im Prinzip ist (5a) ja nun auch schon eine Stellungname zu einer Äußerung, ein Bezugnehmen auf einen Teil eines Textes, sodass wir auch auf die Idee (5b) kommen könnten: (5b) Er sagte dauern „Ich kann nicht mehr.“. (6) Mich nervt sein dauerndes „Ich kann nicht mehr.“. Analog zum offiziellen Beispiel aus § 94. Da ja offenbar § 92 nicht mehr greift, müssen wir also die beiden Punkte setzen – § 90 sagt’s uns so und nichts spezielleres ist geregelt. Aber spätestens hier kringeln sich dann eben bei mir die Fußnägel und ich muss entweder etwas falsch verstanden haben, oder die Rechtschreibregeln bergen hier logische Inkonsistenzen (oder haben einen Sonderfall vergessen). Die Frage bleibt bei mir auch weiterhin: Was ist ein Begleitsatz? Treiben wir jetzt das Ganze auf die Spitze: (7) Sie sagte: „Mich nervt sein dauerndes ‚Ich kann nicht mehr.‘.“ Wäre das dann korrekt so? Eine Stellungnahme innerhalb einer wörtlichen Rede. Inzwischen hab ich den Überblick verloren, welche Paragrafen hier nun anzuwenden wären … Hui.Weitere Probleme folgen – ich möchte das nur etwas dosieren, denn nicht, dass schon zum Start des Threads ein wildes Durcheinanderdiskutieren beginnt und für Verwirrung, Undurchsicht und Überforderung (zumindest meinerseits) sorgt. Evtl. klären sich ja auch Probleme, die noch in der Schublade sind, durch die Diskussion von Problem 1 von ganz allein. ;) *positivdenk* Vielen Dank schon mal für eure Einschätzungen! =) Link zu diesem Kommentar
Wrzlprmft Geschrieben Juni 11, 2013 Teilen Geschrieben Juni 11, 2013 Vorweg: alle meine Anführungszeichen sind der besseren Unterscheidung wegen Guillemets (»«). Nebenbei: falsch ist: „Ich kann nicht mehr! Ich kann nicht mehr!“, rief Paul.Wer behauptet das? In den offiziellen Regeln konnte ich nichts finden. Mich nervt sein dauerndes „Ich kann nicht mehr!“.Der Unterschied hier ist, dass »„Ich kann nicht mehr!“« als grammatikalische Einheit des Hauptsatzes fungiert. Es kann zum Beispiel durch »Jammern« ersetzt werden. In den anderen Beispielen geht das nicht. Oder: „Ich kann nicht mehr“, sagte Paul, „ich kann nicht mehr.“? (Gleich praktische Anwendung: ist der Oder-Satz in diesem Zusammenhang überhaupt so korrekt?) Nein. Du zitierst hier etwas, dass seinerseits Anführungszeichen enthält. Korrekt wäre also: »Oder: „‚Ich kann nicht mehr‘, sagte Paul, ‚ich kann nicht mehr.‘“?« (Juhu, drei Ebenen von Anführungszeichen!) Zur eigentlichen Oder-Frage: Das zweite »Ich« steht am Anfang eines Satzes, also groß. Sie sagte: „Mich nervt sein dauerndes ‚Ich kann nicht mehr.‘.“Ja das ist korrekt und ich sehe auch nicht, wieso das jetzt besonders kompliziert ist (also im Vergleich zu Deinen anderen Problemen). Link zu diesem Kommentar
Darkwing Geschrieben Juni 11, 2013 Themen-Ersteller Teilen Geschrieben Juni 11, 2013 (1) Nebenbei: falsch ist: „Ich kann nicht mehr! Ich kann nicht mehr!“, rief Paul. Wer behauptet das? In den offiziellen Regeln konnte ich nichts finden. Damit hatte mich Belles Lettres gestern auch etwas geschockt; siehe Mammut-Video ab 0:58:35. Was ist davon zu halten? Mir leuchtet’s durchaus ein, die Sache mit dem Objektsatz. aus (4) Oder: „Ich kann nicht mehr“, sagte Paul, „ich kann nicht mehr.“? (Gleich praktische Anwendung: ist der Oder-Satz in diesem Zusammenhang überhaupt so korrekt?) Nein. Du zitierst hier etwas, dass seinerseits Anführungszeichen enthält. Korrekt wäre also: »Oder: „‚Ich kann nicht mehr‘, sagte Paul, ‚ich kann nicht mehr.‘“?« (Juhu, drei Ebenen von Anführungszeichen!) Mit „oder“ beginne ich ein Selbst-Zitat? Hui, soweit würde ich aber nicht unbedingt gehen … Es erscheint mir doch sehr abstrus, meinen eigenen Satz in Anführungszeichen zu setzen. (3) Mich nervt sein dauerndes „Ich kann nicht mehr!“. Der Unterschied hier ist, dass »„Ich kann nicht mehr!“« als grammatikalische Einheit des Hauptsatzes fungiert. Es kann zum Beispiel durch »Jammern« ersetzt werden. In den anderen Beispielen geht das nicht. Also das ist ein guter Hinweis, na klar, so könnte man das begründen. Und zu dieser syntaktischen Einheit, die angeführt wird, gehören eben auch alle Satzzeichen mit dazu, die vorher auch schon da waren – implizit, oder explizit. Damit meine ich – gehen wir noch einmal zurück zu Beispiel (4) – : (4) „Ich kann nicht mehr“, sagte Paul, „ich kann nicht mehr.“ … wäre durchaus richtig, wenn es heißen würde: (8) „Ich kann nicht mehr, ich kann nicht mehr“, sagte Paul. Würde der Autor allerdings mit Ausrufezeichen folgendes schreiben: (1) „Ich kann nicht mehr!“, rief Paul, „Ich kann nicht mehr!“ … dann, ja dann, wären wir wieder bei Punkt (1), wo die These im Raum steht, dass dies so nicht zulässig ist, wenn man umgestellt schreiben würde: aus (1) „Ich kann nicht mehr! Ich kann nicht mehr!“, rief Paul. Noch mal der Link zum Belles-Lettres-Video; ab 0:58:35. Es bleibt spannend. ;) Danke für die Antwort! Link zu diesem Kommentar
Þorsten Geschrieben Juni 11, 2013 Teilen Geschrieben Juni 11, 2013 Nebenbei: falsch ist: „Ich kann nicht mehr! Ich kann nicht mehr!“, rief Paul.Wer behauptet das? In den offiziellen Regeln konnte ich nichts finden.Und vor allem: wieso soll das falsch sein? Link zu diesem Kommentar
Wrzlprmft Geschrieben Juni 11, 2013 Teilen Geschrieben Juni 11, 2013 Mit „oder“ beginne ich ein Selbst-Zitat? Hui, soweit würde ich aber nicht unbedingt gehen … Es erscheint mir doch sehr abstrus, meinen eigenen Satz in Anführungszeichen zu setzen. Zitat war vielleicht nicht ganz das richtige Wort, eher Text, zu dem Du eine Aussage machen möchtest. Auf jeden Fall möchtest Du nicht aussagen, dass irgendjemand jammert. Vielleicht ist es leichter ersichtlich, wenn Du das ganze Konstrukt durch irgendeine andere Rechtschreibfrage ersetzt, z. B.: »Oder: „bißchen“?« Und vor allem: wieso soll das falsch sein? Ich hab das Video jetzt nicht gesehen, aber könnte es sein, dass diese Konstruktion nicht rechtschreibtechnisch, sondern stilistisch abgelehnt wird? Denn dazu gäbe es ja guten Grund. Link zu diesem Kommentar
Wrzlprmft Geschrieben Juni 12, 2013 Teilen Geschrieben Juni 12, 2013 Ich hab das Video jetzt nicht gesehen, aber könnte es sein, dass diese Konstruktion nicht rechtschreibtechnisch, sondern stilistisch abgelehnt wird? Denn dazu gäbe es ja guten Grund. Mittlerweile habe ich mir die fragliche Stelle mal angesehen und es ist ganz klar eine stilistische bzw. grammatikalische Empfehlung (die auch nicht völlig unberechtigt ist). Nichtsdestotrotz muss man, wenn man von dieser Empfehlung aus irgendeinem Grund dabweicht abweicht, das Ganze ja auch schreiben können und dann gibt es keinen Grund anders zu schreiben, als wenn die Anführungszeichen nur einen Satz enthielten. Link zu diesem Kommentar
catfonts Geschrieben Juni 13, 2013 Teilen Geschrieben Juni 13, 2013 „Ich kann nicht mehr“, sagte Paul, „ich kann nicht mehr.“? Gehört hier das erste Komma nicht in die Anführung? also: „Ich kann nicht mehr,“ sagte Paul, „ich kann nicht mehr.“? weil das ohne das eingeschobene >sagte Paul< ja das zum Satz „Ich kann nicht mehr, ich kann nicht mehr.“, also zum angeführten Satz gehört, was damit dann ja das 2. klein geschriebene ich begründet? Link zu diesem Kommentar
Darkwing Geschrieben Juni 16, 2013 Themen-Ersteller Teilen Geschrieben Juni 16, 2013 @catfonts: Stimmt! Eigentlich müsste dort das Komma hin, denn § 90 sagt: Im Speziellen werden dann mit § 91 und § 92 noch Aussagen zu Punkt, Ausrufe- und Fragezeichen gemacht. Aber für alle anderen Satzzeichen gilt der § 90; so auch für das Komma – würde ich jetzt (auch) sagen. Es müsste also heißen: „Ich kann nicht mehr,“ sagte Paul, „ich kann nicht mehr.“ Allerdings: Belles Lettres (ab 1:02:25) sagt hier, dass es „in der wörtlichen Rede nur zwei Satzzeichen geben kann; das ist entweder das Ausrufezeichen und das Fragezeichen.“ Also das ist dann schon bemerkenswert. Die Begründung ist, dass sie semantischer Natur sind und damit Auswirkungen auf Sinn und Intonation des Satzes haben. Meiner Meinung nach haben das aber Komma, Semikolon, Punkt und Gedankenstrich ebenfalls. Ich sage nicht, dass Belles Lettres uneigeschränkt Recht haben muss. Ich werfe das nur mal auf und stelle das zur Diskussion, denn das ungeheure Detailwissen von Belles Lettres lässt schon auf nicht ganz ahnungslose Leute schließen. ;) Wie allerdings Belles Lettres auch in diesem Abschnitt im Video sagt, ist das Primat der Zeichensetzung die Effizienz (die durch die neue Rechtschreibung etwas unterminiert wird; z. B. § 93, mit der Kommasetzung). Die Fragen sind also: Wäre dieses Komma da überhaupt sinnvoll und nützlich? Fordert die Rechtschreibung explizit dieses Komma? So ganz klar ist das alles nämlich nicht… Zu der anderen Sache und @Wrzlprmft: Nebenbei: falsch ist: „Ich kann nicht mehr! Ich kann nicht mehr!“, rief Paul. Von einer rein stilistischen Empfehlung würde ich hier nicht unbedingt sprechen: Belles Lettres erklärt das ja wunderbar mit dem Objekt-(Neben-)Satz und der Inquit-Formel. Also wenn das mal nicht eine hochgradig grammatische Forderung ist und mit Rechtschreibung zu tun hat, dann weiß ich auch nicht mehr … Zu diesem Thema kommen wir ganz sicher auch noch mal zurück, wenn ich dann Problemkreis № 2 poste. ;) Da geht es nachher nämlich um ganz ähnliche Dinge. Link zu diesem Kommentar
Wrzlprmft Geschrieben Juni 16, 2013 Teilen Geschrieben Juni 16, 2013 @catfonts: Stimmt! Eigentlich müsste dort das Komma hin, denn § 90 sagt: Im Speziellen werden dann mit § 91 und § 92 noch Aussagen zu Punkt, Ausrufe- und Fragezeichen gemacht. Aber für alle anderen Satzzeichen gilt der § 90; so auch für das Komma – würde ich jetzt (auch) sagen. In der Tat. Allerdings vermute ich, dass dies ein Versäumnis der offiziellen Regeln ist, denn in zumindest einem Beispiel (unter § 89) wird dort ein eben solches Komma weggelassen: „Wir haben die feste Absicht, die Strecke stillzulegen“, erklärte der Vertreter der Bahn, „aber die Entscheidung der Regierung steht noch aus.“ Ich habe dem Rechtschreibrat mal eine Mail geschrieben … Von einer rein stilistischen Empfehlung würde ich hier nicht unbedingt sprechen: Belles Lettres erklärt das ja wunderbar mit dem Objekt-(Neben-)Satz und der Inquit-Formel. Also wenn das mal nicht eine hochgradig grammatische Forderung ist und mit Rechtschreibung zu tun hat, dann weiß ich auch nicht mehr …Meinetwegen ist es auch eine grammatische Forderung und nicht nur eine Empfehlung. Nichtsdestotrotz kann mit dieser Regel gebrochen werden und dann muss es eine Möglichkeit geben, das Resultat rechtschreiblich richtig darzustellen. Zum Beispiel könnte jemand etwas Derartiges diktieren und dann muss es zumindest rechtschreiblich korrekt aufschreibbar sein. Link zu diesem Kommentar
Darkwing Geschrieben Juni 16, 2013 Themen-Ersteller Teilen Geschrieben Juni 16, 2013 Danke für die Mühe! Bin gespannt ob die antworten. Berichte uns! Noch ein paar Gedanken dazu: Bei § 94 (der Stellungnahme zu einem Text), handelt es sich, wie wir festgehalten haben, um eine geschlossene syntaktische Einheit innerhalb eines Satzes – also quasi einem Satz im Satz. Hier ist ein Unterschied zur wörtlichen Rede zu sehen, denn die wörtliche Rede ist Bestandteil des Satzes – also ist quasi der Satz selbst, bzw. ein Teil davon. Ein besonderer Teil zwar, nähmlich einer der angeführt wird, und damit für diese Zeit auf eine Meta-Ebene gehoben wird, die nicht die Erzählstimme spricht. Trotz allem bleibt es aber ein Satz – ein Satz. Und hier liegt nämlich der Hase im Pfeffer! Wenn ein Satz (mit wörtlicher Rede und Inquit-Formel) beendet ist, muss auch die Anführung beendet werden! Und umgedreht kann nicht plötzlich so nebenbei ein neuer Satz im halben gesagten alten Satz eröffnet werden. Und das wäre eben bei „Ich kann nicht mehr! Ich kann nicht mehr!“, rief Paul. der Fall. Deswegen ist das letzte Argument meiner Meinung nach ein schwaches, man könne ja derartige Dinge diktieren und muss die Möglichkeit haben diese rechtschreiblich korrekt niederschreiben zu können. Ich kann dir Dinge diktieren, die sind nie und nimmer rechtschreiblich korrekt bzw. korrekt erfassbar! Und trotzdem kann ich sie dir diktieren … „Korrigieren“ würde ich Pauls obigen Ausruf demnach wie folgt: „Ich kann nicht mehr, ich kann nicht mehr!“, rief Paul. Wir bewegen uns also innerhalb eines Satz und behalten auch den Charakter des Ausrufes bei. (Nochmal zur Erinnerung: das Ausrufezeichen erfüllt hier nicht die Funktion eines Satz-(end-)zeichens, sondern der semantischen Kennzeichnung des Ausrufes! Siehe § 91 und Belles-Lettres-Video, ab 0:58:35.) „Korrekturmöglichkeit“ Nummer 2 wäre evtl. noch: „Ich kann nicht mehr!“ „Ich kann nicht mehr!“, rief Paul. Was ich aber für relativ unschön halte. Grammatisch vielleicht korrekt, aber diesmal wirklich eine stilistische Mangelwirtschaft. ;) Meinungen? Link zu diesem Kommentar
catfonts Geschrieben Juni 16, 2013 Teilen Geschrieben Juni 16, 2013 Und wie wär‘ es mit: ›„Ich kann nicht mehr, ich kann nicht mehr!“,rief Paul.‹ das Ausrufezeichen gilt la immer auch für den ganzen Satz, also eben für dieses stakkatohafte doppelte „Ich kann nicht mehr“ während ein zwischen die „Ich kann nicht mehr!“ eingeschobenes ›sagte Paul‹ ja gewissermaßen ein Luftholen zwischen den beiden Ausrufen suggeriert. Langsam verstehe ich die Spanier, dass diese Ausrufe- und Fragesätze zwichen einem umgekehrten Frage- oder Ausrufezeichen und dem gewöhnlichen am Ende praktisch einklammern. Link zu diesem Kommentar
Darkwing Geschrieben Juni 19, 2013 Themen-Ersteller Teilen Geschrieben Juni 19, 2013 Ganz genau! Das entspricht auch meinem „Korrekturvorschlag“ Nummer 1, siehe oben. Vielleicht hier wirklich die beste Lösung. Passend zum Thema grad aktuell in einer IHK-Zeitschrift gefunden: Ist das jetzt insgesamt betrachtet: • richtig • teilweise richtig • falsch oder • schlecht? Man möchte offenbar hier den Klebezettel zitieren, den der Rücken geschreiben hat. Das ist ja eigentlich schon fast eine kleine Briefform. Oder fällt das ganze unter Eigenname, weil die Aktion als solche so benannt ist? Zusatzfrage: Ist das eigentlich sinnvoll, sich über so etwas Gedanken zu machen? ^^ Link zu diesem Kommentar
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