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Rechtsprechung weitet urheberrechtliche Haftung und Prüfpflicht bei Verlinkung drastisch aus

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catfonts

Das sind doch mal wieder Entscheidungen von Richtern, für die das Internet noch immer Neuland ist,

 

Wie zum teufel soll ich ermitteln, ob auf einer Website, die von mir verlinkt wurde zum Zeitpunkt der Verlinkung, oder sogar erst später urheberrechtsverletztende Bilder eingefügt wurden. Da müsste ich ja mehrmals täglich alle verlinkten Websites besuchen, komplett nach Bildmaterial durchsuchen, und dann noch in Erfahrung bringen, on der Website-Betreiber die Bilder, sofern nicht selbst erstellt, ordnungsgemäß lizenziert hat.

 

Man denke nur, ich würde einen Link zu eBay oder Flicr setzen. Auf der verlinkten Seite mag alles OK sein, aber in der ganzen Website - da gehe ich mal davon aus, dass sich da immer irgend eine rechtsverletzende Grafik vorhanden ist.

 

Und was ist mit Links, die durch einen Werbe-Dienst dynamisch in meine Website eingebunden werden. Ich hatte bei mir schon eine Google-Adsense-Werbung, die auf eine eindeutige Raubkopier-Seite verlinkte - da hätte Google mir ja ein gehöriges Ei ins Netz gelegt.

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Gast Arno Enslin
vor 25 Minuten schrieb catfonts:

Wie zum teufel soll ich ermitteln, ob auf einer Website, die von mir verlinkt wurde zum Zeitpunkt der Verlinkung, oder sogar erst später urheberrechtsverletztende Bilder eingefügt wurden.

Soweit ich verstanden habe, geht es um auf gewerblichen Websites gesetzte Links zu Bildern (nicht die Websites selbst), die auf anderen Websites eingebunden sind. Schlimm genug.

 

vor einer Stunde schrieb Pachulke:

Das dürfte einige hier betreffen

Erstmal betrifft es den Betreiber dieser Website (Ralf Herrmann), denn die ist gewerblich, oder? D. h. der Betreiber müsste wahrscheinlich jedes verlinkte Bild auf möglicherweise verletzte Urheberrechte überprüfen. So eine Überprüfung kann schon bei einem einzigen Bild zeitaufwendig sein. Als Betreiber einer gewerblichen Website, in die ein Forum integriert ist, bleibt einem da doch nichts anderes mehr übrig, als Links zu Bildern generell zu verbieten. Und Links zu anderen Inhalten am Besten gleich mit.

 

Aber vielleicht missverstehe ich das Urteil auch.

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Mueck
vor 8 Minuten schrieb Arno Enslin:

Soweit ich verstanden habe, geht es um auf gewerblichen Websites gesetzte Links zu Bildern (nicht die Websites selbst), die auf anderen Websites eingebunden sind.

Im Urteil steht:

 

"Dem Antragsgegner wird ... verboten, von seiner unter der URL

<http:// XXXX /ueber.-mich/>

abrufbaren Webseite auf die URL

http://www. XXXX.com/ XXXX/XXXX.html

zu verlinken,

wenn dort die nachfolgend wiedergegebene Fotografie tatsächlich ohne Einwilligung des An­tragstellers öffentlich zugänglich gemacht ist:

XXXXX [FOTO] 

soweit ..."

 

Es scheint um einen Link auf eine Seite zu gehen, nicht um einen Deeplink zu einem Bild ...

 

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Gast Arno Enslin

Stimmt. Um Deeplinks geht es nicht. Blöder Begriff übrigens. Ich weiß, er stammt nicht von dir, aber in der Hierarchie einer Website liegt ein Bild ja nicht unbedingt tiefer als eine HTML-Datei. Aber es scheint nicht um alle Seiten einer Website (eines Websites) zu gehen, in die Bilder eingebunden sind, sondern nur um die, auf die verlinkt wurde.

 

Wie auch immer, das Urteil macht Plaque.

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catfonts

Zudem kann es ja durchaus sein, dass ich zu einer ganz bestimmten HTML-Seite verlinkt habe, aber gar nicht weiß, dass dies eine Seite in einem CMS ist. Jetzt wird diese Seite aber verändert, (möglicherweiswe ja nicht einmal durch den Seitenbetreiber selbst) indem ein neues Bild dort hinein kommt...

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Gast bertel

Was machen denn Google, facebook und Konsorten jetzt?

Das Urteil ist nur von einem Landgericht, das hat zunächst keine richtungsweisende Bedeutung und wird sicherlich durch die eine oder andere nächste Instanz angefochten.

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Þorsten
vor 8 Stunden schrieb bertel:

Was machen denn Google, facebook und Konsorten jetzt?

Hab’ ich mich auch gefragt. Dass es auch die ganz Großen trifft, lässt hoffen, dass diese absurde Rechtsprechung schnell korrigiert wird.

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Gast Schnitzel

Gibt es denn noch andere Quellen zu dem Fall? Es heißt dort, dass man haftbar gemacht werden ›kann‹. Wie genau die Umstände hier waren, dass es dazu führte wurde aber nicht beschrieben – alles sehr nebulös ... Ich denke, dass es doch sehr auf den konkreten Fall ankommt und der wird hier gar nicht dargestellt :-?

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Gast Arno Enslin
Wrzlprmft

Bevor Weltuntergangspanik ausbricht: Das Landgericht Hamburg ist berüchtigt für weltfremde Entscheidungen und ich hoffe nicht, dass hieraus Allgemeingültigkeit abzuleiten ist. Es muss nur zu einem Prozess kommen, bei dem jemand bereit ist durch die Instanzen zu gehen – was wahrscheinlich nicht allzu lange auf sich warten lassen sollte.

  • Gefällt 2
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Gast Arno Enslin
vor 3 Stunden schrieb Wrzlprmft:

was wahrscheinlich nicht allzu lange auf sich warten lassen sollte.

Vermutlich nicht. Nur muss man als Betreiber einer Website wegen des fliegenden Gerichtsstands jederzeit damit rechnen, vor den Kadi Hamburg gezerrt zu werden, weil das LG Hamburg bei den Klägern äußerst beliebt ist, wenn es um Urheberrechtsstreitigkeiten geht. Ich verstehe z. B. nicht, wie das Gericht zu dem Schluss kommt, dass es für Betreiber gewerblicher Websites zumutbarer ist, verlinkte Inhalte auf mögliche Urheberrechtsverletzungen hin zu überprüfen, als für Betreiber nicht-gewerblicher Websites. Es gibt schließlich auch Betreiber gewerblicher Websites, die mit ihren Einnahmen nicht mal ihre Unkosten decken können. Nehmen wir mal diese Website. Keine Ahnung, was dabei finanziell rumkommt, aber ich vermute mal, dass es nicht genügen würde, um Personal einzustellen, dass den ganzen Tag lang verlinkte Inhalte überprüft. Mag ja sein, dass das Urteil nicht zu einem Musterurteil wird, weil sich jemand durch alle Instanzen klagt, aber was bleibt, ist die Unsicherheit, die man als Betreiber einer Website hat. Denn mit gesundem Menschenverstand lässt sich nicht ausschließen, dass man die Rechte anderer durch die eigenen Aktivitäten im Internet verletzt.

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Gast Arno Enslin

LG Hamburg will Rechtmäßigkeit seiner Online-Inhalte nicht rechtsverbindlich erklären

 

Und im Impressum des Justizportals Hamburg, betrieben vom Hamburger Finanzgericht, steht Folgendes:

 

Die inhaltliche Verantwortung für die einzelnen Angebote der Justiz liegt bei den jeweiligen Gerichten bzw. Staatsanwaltschaften:

 

[…]

 

Landgericht Hamburg

 

[…]

 

Das Justizportal Hamburg enthält auch Links und Verweise auf Websiteangebote Dritter. Die Verantwortung für diese fremden Inhalte liegt ausschließlich bei dem Anbieter, der diese Inhalte bereithält.

 

Hey, ist eine vom Finanzgericht betriebene Website eigentlich gewerblich?

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Gast Arno Enslin
vor 15 Minuten schrieb bertel:

Mangels Gewinnerzielungsabsicht wahrscheinlich nicht.

Jetzt bin ich verwirrt wie ein Hamburger Landluftrichter, bertel: Ist das Finanzgericht nicht der verlängerte Paarhuf des Finanzamts?

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Phoibos
vor 44 Minuten schrieb bertel:

Mangels Gewinnerzielungsabsicht wahrscheinlich nicht.

Sie setzt aber Werbung (oben rechts unter Services) und macht prominent Werbung für hamburg.de. Damit ist sie gewerblich.

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Phoibos
vor 3 Minuten schrieb bertel:

Das ist noch kein ausreichendes Kriterium. Sonst müsste ja auch jeder e.V. gewerblich sein, sobald er einen Werbebanner auf seiner homepage hat ;-)

Soweit ich mich erinnere, gab es da schon entsprechende Urteile, dass Anzeigen wie Google Adwords schon ausreichen, eine Gewerblichkeit zu definieren. Und ja, ein e.V. ist mit Werbung auf der Webseite gewerblich tätig, hat aber vom Finanzamt (in Hamburg jedenfalls laut selbigen) Spielraum. Zumal ja nicht nur Hoster-Werbung (hamburg.de) gemacht wird, sondern auch für die verschiedensten Unternehmungen.

Aber kann auch sein, dass ich das mit der Impressumspflicht zusammenwürfle.

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catfonts

Nun, wie gerade jenes Gericht die Sache mit der Gewerblichkeit sieht, habe ich anhand von Freunden gesehen:

Eine Großfamilie mit Töchtern, wie die Orgelpfeifen. Und da man ja heute nicht mehr den jüngeren Schwestern die Kleidung der älteren zum Auftragen weiter vererben kann. hatte sich diese Familie angewöhnt, auf eBay ganze Kleidungs-Konvolute zu ersteigern. Daraus wurde dann passendes ausgewählt, und der Rest dann einzeln eingestellt.

 

Das Landgericht Hamburg hat darin ein gewerbliches Treiben gesehen, und meinen Freund verurteilt.

 

Aber wenn so ein Disclaimer auf der Gerichtswebsite steht, müsste man nicht dann auch davon ausgehen können, dass der auch Rechtswirksam ist?

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Vitrioloel

Mir kam da noch eine Idee wie man der Linkhaftung ev. entgehen könnte. Was wäre wenn man nicht direkt verlinkt sondern über einen Kürzungsdienst oder einer Seite welche den Linkursprung verschleiert. Denn so verlinkt man ja nicht direkt auf die Seite sondern auf den Zwischendienst welcher dann weiterleitet. Falls die automatische Weiterleitung aber dennoch als direkter Link gewertet würde, dann könnte man ja auch eine Vorschauseite des Kürzungsdienstes anlinken so muß der Nutzer aktiv ja noch einmal klicken. Ein weiterer Vorteil wäre, daß da bei dieser Aktion der Inhalt des Referrers verlorengeht auch die Linkquelle auf der Seite mit dem urheberrechtlich bedenklichen Inhalt nicht gespeichert würde.

 

http://dontknow.me/at/?http://justiz.hamburg.de/gerichte/landgericht-hamburg/
http://preview.tinyurl.com/zc588g4

 

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catfonts

Ich bezweifle stark, das solche Wege dann auch Rechtssicher sind, insbesondere der Linkverkürzer.

 

Rechtssicher können nur Lösungen sein, wie diese:

 

"Weitere informationen zu diesem Thema könnt ihr Nachlesen auf Typografie.info im Forum unter dem Thema "Bla bla bla". Bitte nutzt dort die Suchfunktion."

 

Denn ich glaube keinenfalls, dass es für die Richter einen Unterschied macht, ob ich das so habe:

 

"unter der URL

<http:// XXXX /ueber.-mich/>

abrufbaren Webseite auf die URL

http://www. XXXX.com/ XXXX/XXXX.html

..."

 

oder ob das so gebaut ist:

 

"unter der URL

<http:// XXXX /ueber.-mich/>

abrufbaren Webseite auf die URL

https://goo.gl/ 08154711

..."

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Gast Arno Enslin

Vitrioloel

 

Solchermaßen gekürzte URL sind  gut, um sie Leuten in Form einer gedruckten oder handschriftlichen Notiz zukommen zu lassen. Wenn das LG Hamburg die Verschlüsselung aktiver Links als rechtswidrig eingestuft hätte, hätte ich dafür eher Verständnis gehabt als für das aktuelle Urteil. Ich möchte gerne vor dem Aufruf einer Website in Erfahrung bringen können, wohin der Link führt, z. B. über die Statuszeile meines Browsers oder, noch wichtiger, weil mindestens so risikoreich: meines Email-Programms.

 

Außerdem kannst du dich mit so etwas vor Gericht nicht rausreden. Erstens lässt sich auch der entschlüsselte Link als Beweis sichern. Zweitens kannst du dich damit von den Links auch nicht distanzieren, also behaupten, du habest nicht gewusst, auf welche Inhalte sie zeigen.

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