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Grafikdesign durch künstliche Intelligenz (AI)

Hervorgehobene Antworten

Parallel zum Nachbar-Thread 

können wir ja hier mal besprechen, was sich im Bereich Grafikdesign/Schriftsatz tut und wie es uns damit geht.

 

Ich beginne mal mit einem neuen Feature bei Microsoft Teams

(Artikel bei ifun):

 

Zitat

 

Microsoft startet KI-Designer und 3D-Audio in Teams

Mit dem Online-Tool Designer bastelt Microsoft an einer auf künstlicher Intelligenz basierenden Grafikdesign-Anwendung. Die Software-Macher versprechen atemberaubende Designs für Einladungen, Grafiken oder Social-Media-Posts, ohne dass man hierfür über Erfahrung im Design-Bereich verfügen muss. Es genügt, das Gewünschte mithilfe von Text zu beschreiben.

Die aktuell bereitgestellte Vorschauversion des Microsoft Designer bildet den Entwicklern zufolge nur einen Teil des kommenden Leistungsumfangs ab. Man wolle im Laufe der Zeit stetig weitere Funktionen hinzufügen und damit verbunden auch auf den Erfahrungen und Rückmeldungen der Benutzer basierende Verbesserungen einpflegen.

 

 

Bearbeitet ( von R::bert)

Bei Adobe steht auch einiges für Designer an https://firefly.adobe.com

 

Gleichzeitig gehen immer mehr Logo- und Branding-AI-Generatoren an den Start, die den Grafikdesigner gleich ganz ersetzen. Könnte man aber vielleicht auch in die Kategorie wie Fiverr-Logos stecken. Wer da bucht, ist ja selber Schuld. Wobei die AI-Lösungen mit noch einmal eine Schippe drauflegen, wenn in Sekunden gleich ein komplettes Corporate Design mit Farben, Briefpapier usw. rauskommt. 

Gibt’s eigentlich schon »Garantiert AI-freie Gestaltung«-Banner, die man sich auf die Homepage packen sollte? ;-)

Die Banner würde ich mir gar nicht auf die homepage packen wollen, da KI vernünftig eingesetzt und angewendet durchaus sein Gutes haben kann. Hier lehnt ja auch keiner den Buchdruck ab …

 

Solange aber solche Ergebnisse rauskommen (Microsoft Designer, »a poster all about typography«), bin ich beruhigt:

bildschirmfoto2023-05infko.png

  • Ersteller

Ich hatte mir gestern noch das im Artikel verlinkte Video angesehen. Das was dort so generiert wird, erinnert samt Illustrationen und Animationen stark an die »Mainstream-Posts«, die man bei Social-Media findet. Schon irgendwie eine krasse Eigendynamik: Tausende posten aus welchen Gründen auch immer, ihre Kreationen im Internet nur um dann am Ende eine KI zu füttern, welche Gefahr läuft das eigene Schaffen obsolet werden zu lassen.

 

Zwei Kommentare unter dem Artikel gehen in eine ähnliche Richtung:

Zitat

Microsoft ist wieder richtig auf dem vormarsch!

Zitat

Ja, die Grafikdesigner werden überglücklich sein, erst werden ihre Arbeiten gestohlen, um KI zu trainieren und dann ihre Arbeit.

 

Bearbeitet ( von R::bert)

Das mit dem "gestohlen" versteh ich nicht, es werden doch Arbeiten zum Füttern verwendet, die öffentlich einsehbar sind. Genau solche Arbeiten werden doch auch vom eigenen Hirn verarbeitet, um sich Anregungen zu holen und Eigenes zu kreieren, warum wird jenes nicht beanstandet?

 

Trends wurde schon immer nachgelaufen, auch im Design. Früher waren’s die Jahrbücher, die Trends gesetzt haben, dann hat im Jahr darauf auch wieder alles ähnlich ausgesehen. 

vor 16 Minuten schrieb Diwarnai:

Arbeiten werden doch auch vom eigenen Hirn verarbeitet

Ich denke, es macht einen Unterschied, ob ich mich (vage) an etwas Gesehenes, Erinnertes anlehne, oder ob eine »Maschine« Teile einer Arbeit in einer »Neuschöpfung« schlichtweg reproduziert.

vor 1 Minute schrieb Diwarnai:

Das mit dem "gestohlen" versteh ich nicht,

Die diskurs-übliche Unschärfe (s. Raubmordkopie). Die Werke der Künstler*innen sind schlicht nicht lizensiert worden. Die Ersteller KI können jedoch mit Wissenschaftsfreiheit (66d) oder mit §44b UrhG argumentieren... (ianal)
Richtig aufschreien werden eher die Verwertungsgesellschaften, denn einzelne Künstler*innen werden KI-Elaborate kaum auf ihre Werke zurückführen können.

vor 37 Minuten schrieb R::bert:

welche Gefahr läuft das eigene Schaffen obsolet werden zu lassen.

Vielleicht schätze ich die Arbeit von Gestalter*innen zu hoch ein, aber ich bin noch davon überzeugt, dass fähige, kreative Köpfe nicht von KI ersetzt werden können. Sogenannte Codemonkeys, hier in Bezug auf Graphik/Design, diese "Dein CI für 50€"-Menschen, hingegen schon.
Ist zwar schon etwas her (ein Jahr kann sehr lang sein im Digitalen) und nicht Graphik, aber dennoch Kunst:
https://de.wikipedia.org/wiki/10._Sinfonie_(Beethoven)

Die Aufführung in der Elbphilharmonie war vor einiger Zeit bei Magentamusik zu hören/sehen, aktuell finde ich sie nicht mehr, ich fand sie jedenfalls nicht lebendig, eher sehr technisch (soll wohl gut zur Akustik der Elphi passen). Hier eine Aufführung aus Frankreich via Arte: https://www.youtube.com/watch?v=kvkki9-3dRs
 

 

Es geht schon los:
 

Zitat

Die Anwaltskanzlei argumentierte in einem Schreiben, das Kneschke [Urheber] veröffentlichte, dass dieser nicht das Recht habe, die Entfernung seiner Bilder zu verlangen, da Laion [gemeinnützige Organisation, die eine KI trainiert hat] keines seiner Fotos gespeichert habe.

Außerdem verlangte Laion von Kneschke 887 Euro für seine angeblich ungerechtfertigte Forderung nach § 97a Abs. 4 UrhG.

Quelle: https://www.golem.de/news/rechnung-erhalten-fotograf-verlangt-loeschung-seiner-fotos-aus-ki-bilddatensatz-2305-173871.html

vor 32 Minuten schrieb Phoibos:

Die Werke der Künstler*innen sind schlicht nicht lizensiert worden.

Ernstgemeinte Frage: Zu was genau hätten sie lizenziert werden sollen?

vor 36 Minuten schrieb Norbert P:

Ich denke, es macht einen Unterschied, ob ich mich (vage) an etwas Gesehenes, Erinnertes anlehne, oder ob eine »Maschine« Teile einer Arbeit in einer »Neuschöpfung« schlichtweg reproduziert.

Wenn ich mir die Trends im Design anschau, ist das auch kein vages Erinnern, sondern oft genug schlichtes Abkupfern, inhaltlich von den KI-Ergebnissen gar nicht so weit entfernt.

vor 9 Minuten schrieb Diwarnai:

Zu was genau hätten sie lizenziert werden sollen?

Tja, das ist eine gute Frage. Ich würde dazu tendieren, dass Data Mining bereits erfasst und mit all den Urheberrechtsabgaben bereits vergütet ist und die Künstler*innen eher einen Leistungsanspruch gegenüber ihrer Verwertungsgesellschaft hätten. Doch wie das auszugestalten ist, keine Ahnung. Dazu müssten die Urheber*innen ja auch vorher von den KI-Leuten informiert werden, dass sie im Datensatz drin sind. Die oben erwähnte Trainingsorganisation bietet immerhin ein Opt-Out an. Und da kommen wir tatsächlich auch an die Grenzen des Verwaltbaren an ähnlich wie bei seinerzeit Street View oder jetzt bzw. demnächst elektronische Patientenakte: Da ist ein Opt-Out einfacher zu verwalten als sich vorher bei jedem Menschen die Erlaubnis zu holen oder auch jedem ein Opt-In zu ermöglichen. Hinzu kommt ja noch, dass viele Webseiten und Programme mit der Nutzung eines Users auch gleich ein Verwertungsrecht an dessen Arbeiten einräumen lassen. In meinem Hirn läutet da was von Geschäftsgeheimnissen, die KI-unterstützte Programme in ihr Repertoire aufnahmen (Amazon hatte da letzt eine Verhaltensvorschrift zu erlassen).

vor 1 Minute schrieb Phoibos:

Dazu müssten die Urheber*innen ja auch vorher von den KI-Leuten informiert werden, dass sie im Datensatz drin sind.

Das ist nicht ausschlaggebend.

Zitat

 

Eigentlich ist für die Verwendung urheberrechtlich geschützter Werke die Erlaubnis des Urhebers erforderlich, was gerade bei den enormen Datenmengen, die KI nutzen, nur schwer umsetzbar wäre. Daher greift laut Urheberrechtsgesetz für das sogenannte Text und Data Mining eine Schranke des Urheberrechts. Darunter wird die automatisierte Analyse von digitalen bzw. digitalisierten Werken verstanden, um daraus Informationen zu gewinnen. § 44b Abs. 2 UrhG besagt dazu:

Zitat

Zulässig sind Vervielfältigungen von rechtmäßig zugänglichen Werken für das Text und Data Mining. Die Vervielfältigungen sind zu löschen, wenn sie für das Text und Data Mining nicht mehr erforderlich sind.

 

https://www.urheberrecht.de/kuenstliche-intelligenz/

vor 2 Minuten schrieb Diwarnai:

Das ist nicht ausschlaggebend.

ianal. Ich würde da noch die kommerzielle Absicht anbringen...
Tja, und wie soll ein*e Urheber*in dann von der Verwertungsgesellschaft was bekommen? Wie sieht es mit nicht lizensierten Veröffentlichungen aus - das Verlinken und Spiegeln ist ja quasi die Seele des Internets? VG Wort-Pixel in Datenbanken?

Ich werde da mir nicht den Kopf heißdenken, das werden andere machen. Jedenfalls sollten die Urheber*innen von Werken auch ihre Vergütung erhalten. Oder die KI-Menschen (hrhrhr) lassen die Welt kostenfrei an ihren Programmen teilhaben, damit die Gewinnabsicht außen vor ist (Kosten für Strom etc. dürfen umgelegt werden).

vor 19 Minuten schrieb Phoibos:

Wie sieht es mit nicht lizensierten Veröffentlichungen aus

Darum geht es bei den KI-Ergebnissen doch gar nicht, es wird ja nicht das Werk veröffentlicht.

  • Ersteller
vor 2 Stunden schrieb Diwarnai:

es werden doch Arbeiten zum Füttern verwendet, die öffentlich einsehbar sind.

Mir stellt sich da die Frage, mit welcher Absicht wurden die Arbeiten hochgeladen. Doch in den meisten Fällen zum Werben oder eben Teilen unter Menschen. Wussten die Urheber, dass ggf. irgendwann mit einer KI über ihre Arbeiten gescannt wird um damit Kreativität zu erschaffen, die ihnen »gefährlich« werden könnte. Hätten sie dann anders entschieden? Wie sieht es mit den Plattformen aus? Werden die einfach gescannt, oder muss da um Erlaubnis gefragt werden? 

Bearbeitet ( von R::bert)

vor 2 Minuten schrieb R::bert:

Mir stellt sich da die Frage, mit welcher Absicht wurden die Arbeiten hochgeladen.

Das bringt einen moralischen Aspekt ins Spiel, um den es in der Diskussion aber doch gar nicht geht? Wenn jemand seine Werke so zeigen möchte, dass nur bestimmte Benutzergruppen sie sehen können, liegt das doch in der Verantwortung des Urhebers, nicht in der Verantwortung eines Dritten.

vor 22 Minuten schrieb Diwarnai:

Wenn jemand seine Werke so zeigen möchte, dass nur bestimmte Benutzergruppen sie sehen können, liegt das doch in der Verantwortung des Urhebers, nicht in der Verantwortung eines Dritten.

Lies mal die EULA von sozialen Netzwerken...

Zum Thema Nutzen nichtlizensierter Werke: Ich mach einen Screenshot von einem Werk, veröffentliche diesen in meinem Blog (durchaus legitime und legale Nutzung) und der KI-Betreiber trainiert mit meinem Bild seine Bots. Der*die Urheber*in will aber nicht, dass das Werk zum Trainieren genutzt werden soll. Oder er*sie möchte eine Vergütung dafür haben, dass KI-Menschen die Werke nutzen.

Sei's drum, das werden andere klären (lassen).

Solchermaßen konstruierte Fälle kannst du nicht ausschließen. Wenn der Urheber gestattet, dass Screenshots in öffentlichen Blogs veröffentlicht werden, hat er nicht gründlich genug eingeschränkt. Wenn der Blog das Werk widerrechtlich abbildet, ist erst mal der Blogbetreiber dran.

  • Ersteller
vor einer Stunde schrieb Diwarnai:

Das bringt einen moralischen Aspekt ins Spiel, um den es in der Diskussion aber doch gar nicht geht?

Verstehe nicht. Meinst Du unsere Diskussion?

vor einer Stunde schrieb Diwarnai:

einen moralischen Aspekt

Das Urheberrecht ist ein Persönlichkeitsrecht und muss – anders als z.B. in den USA – nicht erst registrert werden, sondern entsteht bereits zum Zeitpunkt der Schöpfung bzw. Sichtbarmachung. *
Man kann also schlecht argumentieren, dass man, wenn man sein Urheberrecht geschützt sehen möchte, doch bitte nicht veröffentlichen sollte.

*) So hat man es mir jedenfalls stets erklärt.

Das ist grundsätzlich schon richtig, in diesem thread werden aber verschiedenste Rechtsnormen durcheinander verwendet. Zudem gibt es eine Schöpfungshöhe, die bei vielen Werke nicht erreicht ist.

Den moralischen Aspekt habe ich auch nicht aufs Urheberrecht bezogen, sondern auf die Frage "mit welcher Absicht wurden die Arbeiten hochgeladen. Doch in den meisten Fällen zum Werben oder eben Teilen unter Menschen.".

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