StefanV Geschrieben Mai 19, 2017 Teilen Geschrieben Mai 19, 2017 (bearbeitet) Hallo in die Runde, in einem Formular wird folgender Text benötigt: Version 1: Hiermit beauftrage ich die Firma XY, folgende Unterlagen ... Version 2: Hiermit beauftrage ich die Firma XY, die folgenden Unterlagen ... (Es folgt eine Auflistung verschiedener Unterlagen, mit denen etwas passieren soll) Ich bin für Version 1; mein Chef für Version 2. Welche Version ist besser und warum? Ober sticht Unter? LG Stefan bearbeitet Mai 19, 2017 von StefanV Komma nach XY ergänzt Link zu diesem Kommentar
Gast bertel Geschrieben Mai 19, 2017 Teilen Geschrieben Mai 19, 2017 Ich würde in beiden Versionen ein Komma nach XY setzen. Link zu diesem Kommentar
Martin Z. Schröder Geschrieben Mai 19, 2017 Teilen Geschrieben Mai 19, 2017 Das Ergebnis kann man würfeln, es gibt keinen Sinnunterschied. Wenn die Unterlagen nach dem Doppelpunkt aufgezählt werden, also eine Aufzählung folgt anstelle der Unterlagen – wenn man es übergenau sagen will –, kann man das Wort »folgende« auch weglassen und schreiben: Hiermit beauftrage ich die Firma XY, diese Unterlagen zu schreddern: nun folgt die Liste. Das Verb ist durchaus entscheidend für die Grammatik, deshalb sind halbe Beispielsätze recht gummiartig. »Folgende« wird oft als Bürokratenwort verwendet, d.h. es ist überwiegend überflüssig. 4 Link zu diesem Kommentar
Marion Kümmel Geschrieben Mai 19, 2017 Teilen Geschrieben Mai 19, 2017 a) Hiermit beauftrage ich die Firma XY(,) die folgenden Unterlagen zu …: b) Hiermit beauftrage ich die Firma XY(,) folgende Unterlagen zu …: Einen Unterschied in der Bedeutung kann ich hier kaum ausmachen, mit bestimmtem Artikel (a) wird etwas nachdrücklicher betont, dass es ganz bestimmte Unterlagen sind, mit denen etwas passieren soll. In jedem Fall folgt ein erweiterter Infinitiv mit zu, der durch Komma abgetrennt werden kann, in vorreformierter Rechtschreibung abgetrennt werden musste. Verbindlich ist das Komma nach aktueller Rechtschreibung nur, wenn im Hauptsatz ein Korrelat (damit) steht, das auf den erweiterten Infinitiv verweist: c) Hiermit beauftrage ich die Firma XY damit, die folgenden Unterlagen zu …: d) Hiermit beauftrage ich die Firma XY damit, folgende Unterlagen zu …: 9 Link zu diesem Kommentar
StefanV Geschrieben Mai 19, 2017 Themen-Ersteller Teilen Geschrieben Mai 19, 2017 Danke für die ausführlichen Antworten (besonders Marion Kümmel). Mal sehen, wie sich mein Chef entscheidet. Danke und schönes Wochenende 1 Link zu diesem Kommentar
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