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Satzzeichen-Sonderfall

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drahtzieher

Hallo Forum!

ich stehe vor einem orthografischen als auch typografischen Rätsel:

Ich habe einen Satz der in etwa so geht:

 

(…) Der Titel des Werkes ist Sehe ich Licht? Mein Verleger sagte (…)

 

Meiner Meinung nach gehört ich nach dem Titel ein Punkt, da das ? Teil des Titels ist. Wenn es nicht da wäre, käme klarerweise ein Punkt.  Ohne Punkt bewirkt das Fragezeichen, dass der ganze Satz eine Frage wird. Was ja Sinn verschiebend ist.

Ich finde es geht aber so: 

 

(…) Der Titel des Werkes ist Sehe ich Licht?. Mein Verleger sagte (…)

 

Was sagt ihr dazu? Ich freue mich über Kommentare!

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Dieter Stockert

Im Duden habe ich dazu nichts gefunden. Aber da in Deinem Beispiel der Werktitel einschließlich Fragezeichen durch Fettschreibung hervorgehoben ist, kommt für mich klar genug zum Ausdruck, dass es zum Werktitel gehört, sodass ich dahinter keinen Punkt setzen würde.

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drahtzieher
vor 3 Minuten schrieb KlausWehling:

Der Titel des Werkes ist: »Sehe ich Licht?«. Mein Verleger sagte (...)

 

Beste Grüße

Danke! Es gibt leider in diesem Fall überhaupt nur eine Kursivsetzung. Ich denke auch, mit Anführungszeichen wäre es klar.

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drahtzieher
vor 3 Minuten schrieb Dieter Stockert:

Im Duden habe ich dazu nichts gefunden. Aber da in Deinem Beispiel der Werktitel einschließlich Fragezeichen durch Fettschreibung hervorgehoben ist, kommt für mich klar genug zum Ausdruck, dass es zum Werktitel gehört, sodass ich dahinter keinen Punkt setzen würde.

Danke! Es gibt leider in diesem Fall überhaupt nur eine Kursivsetzung. Also sooo klar ersichtlich ist es nicht. Ich habe es jetzt so hervorgehoben, damit klar ist was ich meine. Der Duden, diverse Wikis geben keine Auskunft, der  Lektor meines Vertrauens ist leider auf Urlaub. Ich finde auhc, es gibt eine inhaltliche Verschiebung, der Satz wird ja als Ganzes zur Frage.

 

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Gast bertel

Ich würde das entweder umformulieren oder mit Anführungszeichen zitieren.

Oder notfalls ohne Punkt schreiben, analog dem entfallenden Punkt nach Abkürzungen etc. Da gehört der Punkt auch zum vorstehenden Wort und das Satzzeichen entfällt. Schön ist das aber nicht.

 

Die APA-Richtlinien setzen übrigens bei Zitaten beide Satzzeichen, zitieren aber ebenfalls mit Anführungszeichen:

Fragezeichen oder Ausrufezeichen nach dem Zitat

Eine Option ist es, Fragezeichen oder Ausrufezeichen doppelt zu schreiben. Das ist der Fall, wenn sowohl in dem übernommenen Text als auch im eigenen Satz ein Ausrufezeichen bzw. Fragezeichen steht.

Diese Option ist in wissenschaftlichen Arbeiten jedoch kaum von Bedeutung, weil dort selten Ausrufe- oder Fragezeichen verwendet werden.

Beispiel: Fragezeichen und Ausrufezeichen nach dem Zitat

Führte das nicht zur Frage: „Wie kam er an das Datenmaterial heran?“?

Er konnte nicht wirklich sagen: „Ich bin damit überhaupt nicht einverstanden!“!

https://www.scribbr.de/apa-standard/zeichensetzung-bei-zitaten

 

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JulieParadise

Hübsche Lösung: Ohne Punkt.

 

Systematische und regelhafte Lösung: Mit Punkt.

 

Ich bearbeite auch oft Texte mit Literaturangaben, bei denen der Titel des Werkes oder Aufsatzes ein Frage- oder Ausrufezeichen enthält, etwa 

 

Hans Müller: Hat der Koran doch recht?, in: Weisheit der Welt 4 (2017), S. 13-16. 

 

(Mit dem steinalten Smartphone getippt, daher ohne Kursivierung des Zeitschiftentitels und ohne Bis-Strich bei den Seitenzahlen.)

 

Nicht kursivieren oder in Anführungszeichen setzen ist (auch im Fließtext) übrigens keine Option, weil diese Auszeichnung direkten Zitaten vorbehalten ist. Gar keine Auszeichnung ist da ohnehin indiskutabel. 

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JulieParadise

Okay, jetzt noch einmal wacher und vom Rechner aus:

 

In vielen Texten in meinem sprachwissenschaftlichen Bereich wird bei Insituts-/Verlagsvorgaben von vornherein (und, da wo ich es mitbestimmen kann, ohnehin) die deutliche Unterscheidung gemacht zwischen einfachen Anführungen für besondere Begriffe, Bedeutungen, eine Distanzierung oder bei Anführungen zweiter Ordnung (Zitat im Zitat), ähnlich der eckigen Klammer innerhalb der runden.

 

Beispiel: 

Al-Māturīdī definiert in seinem bedeutenden kalām-Werk Kitāb at-tawḥīd die Weisheit (ḥik­ma) mit den Worten bzw. der Fähigkeit, ‚einem jeden das Seinige zu geben‘ bzw. ‚jedes Ding an seinen Platz stellen‘. Dies bezeichnet er zugleich als ‚Trefflichkeit‘ (al-ʿiṣāba).

 

--> Da es sich bei den in einfach Anführungen nicht um direkte Zitate bzw. das Zitat einer bereits vorliegenden Übersetzung handelt, sondern um eine eigene Übersetzung, stehen hier einfache Anführungen. (Hier noch mit Fußnotenverweis mit "Vgl. ...")

 

Die doppelten Anführungen gibt es nur bei direkten Zitaten, denen stets auch eine Quellenangabe folgt. Das ist besonders bei Dissertationen und Habilitationen von großer Bedeutung, Stichwort: Plagiat, Ausgeben fremder Texte als eigene usw.

 

Werden Titel oder Bezeichnungen und termini technici regelhaft kursiviert, ist völlig egal, welche Zeichen enthalten sind. Diese Titel bilden eine eigene Einheit und werden genauso regelhaft mit Satzzeichen drumherum versehen. Das sieht dann an einigen Stellen unglaublich blöd aus, muss aber so.

 

Daher war mein erster Satz ("Hübsche Lösung: Ohne Punkt.") natürlich ironisch und auch indiskutabel. Um hübsch geht es nicht, jedenfalls nicht in diesem Bereich.

 

Und umformulieren geht sicher in den allermeisten Fällen auch nicht.

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Phoibos
vor 57 Minuten schrieb bertel:

Regel

Ein deutscher Satz wird stets durch einen Punkt (oder vergleichbares) beendet. Selbst dann, wenn es nur eine Literaturangabe ist.

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Gast bertel

Dazu gibt es aber Ausnahmen, wie bei etc. Hier steht nur der Punkt der Abkürzung, das Satzzeichen entfällt. Wieso sollte das bei einem Fragezeichen anders sein? Diese Regel wär spannend zu kennen.

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Dieter Stockert
vor 55 Minuten schrieb bertel:

Wieso sollte das bei einem Fragezeichen anders sein? Diese Regel wär spannend zu kennen.

Das ist Rechtschreibregel D6: »Steht eine Abkürzung mit Punkt am Satzende, dann ist der Abkürzungspunkt zugleich der Schlusspunkt des Satzes.« Bei den zugehörigen Beispielen heißt es: »Ihr Vater ist Regierungsrat a.D.« [/] Ist er wirklich Regierungsrat a.D.? [/] Aber: Seine Amtsbezeichnung ist ›Regierungsrat a.D.‹.«

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JulieParadise

Die Maxime wäre Gleiches gleich zu behandeln, daher auch die ausführliche Darstellung oben. Nach der dort vorgestellten Logik kommt auch ein Wechsel der Kategorie nicht infrage (kursiver Titel/Fachbegriff vs. "Zitat"+Beleg).

 

Bei etc. usw. ist außerdem jedem bekannt, dass es Abkürzungen sind, bei einem Titel muss aber anders verdeutlicht werden, dass das Satzzeichen Teil des Titels ist und nicht für den Satz gilt. Wobei ich schon zugebe, dass es mit nachfolgendem Komma in den Fußnoten/LitVZ weniger doof aussieht als im Fließtext mit Punkt. 

 

Im Zweifel wird man nicht für alles eine Regel finden, sondern muss innerhalb einer Publikation eine Logik aufbauen, die nachvollziehbar ist und über hunderte Seiten & Fälle funktioniert.

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Gast bertel
vor 5 Stunden schrieb JulieParadise:

die ausführliche Darstellung oben …

… die ich auch toll und schlüssig finde. Da ich aber Regeln liebe und du von der "regelhaften Lösung" gesprochen hast, hatte ich gehofft, dass es dazu eine Regel gibt.

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Marion Kümmel
Am 4.9.2020 um 16:50 schrieb drahtzieher:

(…) Der Titel des Werkes ist Sehe ich Licht?. Mein Verleger sagte (…)

Nach den Rechtschreibregeln können Überschriften und Werktitel nur durch Anführungszeichen hervorgehoben werden (Amtliche Regelung, § 94). Dann ist die Schreibung wie schon geschrieben: Der Titel des Werkes ist »Sehe ich Licht?«. Mein Verleger sagte …

 

Kursivierung ist zwar in der Fachliteratur für Werk- und Zeitschriftentitel üblich, aber nicht geregelt. Ich würde den Punkt deshalb auch bei Kursivierung setzen und Klarheit über Ästhetik stellen: Der Titel des Werkes ist Sehe ich Licht?. Mein Verleger sagte …

 

Eine eindeutige Möglichkeit in diesem Fall wäre die Schreibung mit Doppelpunkt: Der Titel des Werkes ist: Sehe ich Licht? Mein Verleger sagte …

__

Nachtrag: Die Regeln für die Variante mit Doppelpunkt beziehen sich zwar nicht ausdrücklich auf Werktitel, ich würde sie hier aber übertragen. Danach bleiben Ausrufe- und Fragezeichen im angeführten Satz und im Begleitsatz erhalten. Den Schlusspunkt des Begleitsatzes lässt man jedoch weg, wenn der angeführte Satz am Ende des Ganzsatzes steht. Die amtlichen Beispiele (§§ 91, 92):

 

Fragtest du: »Wann beginnt der Film?«? – Er fragte: »Kommst du?«

 

https://grammis.ids-mannheim.de/rechtschreibung/6206

 

 

 

 

 

 

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drahtzieher

Wow, vielen lieben Dank für die angeregte Diskussion. Sie hat mich auch in meinem Gefühl bestätigt, dass der Punkt eben doch wichtig und richtig ist :)! 
!!! werde ich mir gleich einmal anhören. Die haben sicherlich viel Korrekturbedarf in Programmen etc :-D Alles Liebe aus Wien!

 

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Dieter Stockert

Ich habe heute den neuen Duden-Newsletter bekommen. Darin geht es um Anführungszeichen, aber das folgende Beispiel lässt sich vielleicht auf unseren Fall übertragen:

 

Gelegentlich ergibt sich so die Situation, dass sowohl der angeführte Text als auch der Begleitsatz mit Frage- oder Ausrufezeichen zu versehen sind: Lass doch dein ewiges „Das kann ich nicht!“! Schaust du auch immer „Wer wird Millionär?“?

 

Da wird also das Frage- bzw. Ausrufezeichen zweimal gesetzt. Also könnte man analog auch einen Schlusspunkt hinter das Fragezeichen des Werktitels setzen.

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Marion Kümmel

Ich verstehe die amtlichen Regeln (siehe oben) so:

 

Wenn man den kursiven Werktitel ebenso behandeln will wie einen Titel in Anführungszeichen, muss der Satzschlusspunkt stehen:

 

Der Titel des Werkes ist Sehe ich Licht?. Mein Verleger sagte …

 

Führt man den Titel wie eine wörtliche Rede nach einem Doppelpunkt an, entfällt der Punkt des Begleitsatzes:

 

Der Titel des Werkes ist: Sehe ich Licht? Mein Verleger sagte …

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