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Vorgehen bei der Logogestaltung

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haslingerDesign

Hallo zusammen,

 

ich gestalte immer wieder Maskottchen-Logos für die Spiele-Branche. Bei solchen Maskottchen-Designs zeichnet man sich durch einen eigenen Stil aus.

(Strichstärke der Linien, Art der Umrandung, rund vs. edgy usw.) Darum, dass ich ein Mascot-Logo gestalte, welches es vielleicht schon gibt, musste ich mir 

meistens daher keine Sorgen machen.

 

Was aber wenn man sehr abstrakte Logo gestaltet. Bisher hatte ich im Hinterkopf, sollte der Fall eintreffen, dass ich ein Logo gestalte, welches es schon gibt, dann bin ich (rechtlich) auf der sicheren Seite, wenn die beiden Firmen, welche das jeweilige Logo verwenden nicht in derselben Branche tätig sind, bzw. nicht dieselben Produkte / Dienstleistungen anbieten ...

 

Klar gilt es, bevor oder während des Designprozesses eine Konkurrenz-Analyse zu machen, in Zeiten von google ist das sehr gut möglich. Aber sicher sein kann man sich doch nie ob es ein Logo schon gibt, oder? Eben gerade bei abstrakten (typografischen) Logos ...

 

Wie seht ihr das und wie geht ihr damit um im "Logo-Design-Alltag" ... Grüße

 

Gregor

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Gast bertel
vor 3 Minuten schrieb haslingerDesign:

Bisher hatte ich im Hinterkopf, sollte der Fall eintreffen, dass ich ein Logo gestalte, welches es schon gibt, dann bin ich (rechtlich) auf der sicheren Seite, wenn die beiden Firmen, welche das jeweilige Logo verwenden nicht in derselben Branche tätig sind

Hier trügt dich dein Hinterkopf. Logos können markenrechtlich geschützt sein, und das in ganz unterschiedlichen Klassen. Schau dir nur an, wie absurd beispielsweise Apple gegen jedes Logo vorgeht, das irgendwie rund ist und so was ähnliches wie ein Blatt aufweist, auch wenn’s nur ein kleines Cafe ist.

 

Wir weisen unsere Kunden darauf hin, dass sie sich selbst um die rechtliche Situation kümmern müssen, lassen das aber bei entsprechender Beauftragung auch selbst durch spezialisierte Kanzleien erledigen, dann wäre deren Haftpflichtversicherung dran :-D.

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haslingerDesign

@bertel,danke für den Rat und die Info, ja, mein Hinterkopf liegt manchmal daneben ... 🙂

 

Ich gestalte gerne Logos, aber für eine spezialisierte Kanzlei habe ich nicht die Mittel.

Auch wenn ich ein gutes Netzwerk habe und mir gleich jemand einfallen würde.

 

Aber den Kunden darauf hinzuweisen, sich sein Umfeld / Konkurrenz anzuschauen und die damit 

verbundene rechtliche Situation selbst zu analysieren, ist eine super Idee!

 

Grüße aus dem Allgäu und danke ...

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Gast bertel

Der Kunde ist derjenige, der bei Verwendung den Markenrechtsverstoß begeht, deswegen liegt es in seinem Interesse, sich darum zu kümmern. Dir kann das eigentlich egal sein, du hast das Logo nur gestaltet, daher musst du auch keine Mittel dafür aufwenden.

Die rechtliche Situation selbst analysieren zu wollen, geht in der Regel schief. Für den Hausgebrauch mag das reichen, aber es wurde eben schon gegen illustrierte Birnen ohne Blatt von Apple erfolgreich vorgegangen.

Ob eine auf Markenrecht spezialisierte Kanzlei nun aus dem eigenen Netzwerk kommt oder nicht, ist unerheblich.

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haslingerDesign

Ich sehe schon, du kennst Dich da viel besser aus!

 

Eine (naive) Frage hätte ich da noch ... Wenn der Kunde einen Markenrechtsverstoß begeht und Ärger bekommt, dann kann er Doch sagen: "ja aber der Designer hat das doch gestaltet" -- er steht am Anfang dieser "Kette" ... und dann kann der Kunde mir Probleme (rechtlicher Natur) machen, ... oder bin ich da zu ängstlich und sehe das aus einem falschen Winkel ...

 

Grüße

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Phoibos

Du kannst in Deine Verträge einen entsprechenden Passus reinnehmen, dass der*die Auftraggeber*in Dich von bei Deiner Auftragsarbeit vor rechtlichen Ansprüchen freistellt (oder so ähnlich). Da kannst Du Dich aber bestimmt bei einem Anwalt oder der Gewerkschaft (ich hab grad vergessen, wie die Künstlervereinigung heißt) beraten lassen.

  • Gefällt 1
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Gast bertel

Es gibt keine Kette. Wer das Logo einsetzt, begeht den Verstoß. Untersagt ist ja nicht die Gestaltung des Logos, sondern die Verwendung.

Es reicht aber schon, dass du dem Kunden in z.B. einer E-Mail geschrieben hast "Sie können das Logo verwenden", damit bist du mit drin in der Haftung. Auf Nummer sicher gehen kannst du mit einem Passus im Vertrag, dass du die vorgelegten Logos nicht geprüft hast auf Verletzung von Rechten Dritter und dass diese Prüfung dem Kunden obliegt. Lass das aber jemand formulieren, der das berufsmäßig darf, ich bin kein Anwalt.

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Phoibos

Eine kurze Googelei hat mir gezeigt, dass

Zitat

Der Kunde haftet bei von ihm zu vertretenden Verletzungen von Rechten Dritter gegenüber diesen selbst und unmittelbar. Bei begründeten Ansprüchen Dritter ist der Kunde verpflichtet, den Verkäufer freizustellen, sofern er nicht nachweist, dass er die schadensursächliche Pflichtverletzung nicht zu vertreten hat.

oder ähnliches recht beliebt ist bei Haftungsausschlüssen.

Viele Unternehmer*innen, kleine Programmierer oder Menschen, die Handarbeiten verkaufen, in meinem Umfeld nutzen den Service der it-recht-kanzlei, denn die üblichen Rechtsschutzversicherungen decken oft keine kommerzielle Nutzung oder gar Internet-Probleme ab.

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Gast Schnitzel
vor 2 Stunden schrieb bertel:

Lass das aber jemand formulieren, der das berufsmäßig darf,

 

vor 2 Stunden schrieb Phoibos:

Da kannst Du Dich aber bestimmt bei einem Anwalt oder der Gewerkschaft (ich hab grad vergessen, wie die Künstlervereinigung heißt) beraten lassen.

Es lohnt sich auch durchaus eine Mitgliedschaft beim AGD. Als Berufsanfänger bezahlt man das erste Jahr nur die Hälfte (wahrscheinlich trifft das bei dir nicht mehr zu). Man bekommt dann sowohl Musterverträge und AVGs, die genau auf sowas eingehen und rechtssicher formuliert sind. Ein Jahresbeitrag könnte durchaus günstiger sein, als sich Verträge vom Rechtsanwalt formulieren zu lassen.

Man kann nach einem Jahr auch wieder kündigen 😉

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Kathrinvdm

Lieber Gregor,

der Vollständigkeit halber sei auch der BDG genannt, der Berufsverband der Kommunikationsdesigner. Die Kollegen dort sind sehr nett und kompetent und es gibt überdies einen Juristen (Experte in Sachen Design- und Urheberrecht und Fachanwalt), der die Mitglieder des BDG in genau solchen Fragen berät, wie Du sie gerade hast.

 

(Und, das sei an dieser Stelle mal angefügt, in Zeiten wie diesen sind die Kreativverbände über jedes neue Mitglied mehr als froh! Denn je mehr von uns sich zusammentun, desto mehr lässt sich für die Kreativen insgesamt erreichen. Gerade in Zeiten von Corona! Ich habe mich deswegen kürzlich entschieden, neben meiner Mitgliedschaft in der Illustratoren Organisation auch noch in den BDG einzutreten. Mal sehen, wie sich das so entwickelt! Bis jetzt bin ich positiv überrascht über die Aktivitäten und die freundlichen Kontaktaufnahmen seitens des Verbands. Dies nur mal so, als kleiner Denkanstoß). :-D

 

Nachtrag: Hier haben wir das Thema Berufsverbände schon mal ausführlicher besprochen, falls es für Dich – oder Mitlesende – interessant ist. 

  • Gefällt 4
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Gast Schnitzel
vor 4 Stunden schrieb Kathrinvdm:

der Vollständigkeit halber sei auch der BDG genannt, der Berufsverband der Kommunikationsdesigner.

Genau, da konnte ich nur nix konkretes zu sagen, weil ich die (noch) nicht praktisch kenne.

vor 4 Stunden schrieb Kathrinvdm:

Dies nur mal so, als kleiner Denkanstoß

Gute Idee, ich wollte die ja eh mal kennenlernen zum Vergleich :nicken::-D

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