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Urteil - Webfonts nicht mehr vom Drittanbieter einbinden

Hervorgehobene Antworten

Oh, und ich bin grad etwas nostalgisch. Daher möchte ich noch ein Video eines us-amerikanischen Unternehmens teilen, dass sehr, sehr viel richtig macht in Sachen Privatsphäre (noch, es deuten sich da ein paar Wolken am Horizon an):
 

 

 

Bin ja im VCD aktiv.

Der BV hat Mi. seine Untergliederungen bzgl. deren Webseiten und der Abmahnwelle informiert:

Zitat

 

Liebe Aktive,

 

in jüngster Zeit werden vermehrt Abmahnungen von zwei Kanzleien verschickt, die die Verwendung von Google Schriften (Fonts) betreffen.

Hintergrund: das Landgericht München I hat (Az.: 3 O 17493/20) die Rechtswidrigkeit der Remote-Einbindung von Google Fonts festgestellt.


Was ist für euch zu tun?

Wir haben uns hierzu mit unserer Website-Agentur ausgetauscht und möchten euch bitten, wie folgt vorzugehen:

Prüft bitte zeitnah eure Gliederungs-Websites darauf, ob

1) YouTube-Videos eingebunden sind und entfernt diese. Warum? Sobald diese auf der Website eingebunden sind, werden automatisch Google Fonts von einem externen Server geladen. Es wird stattdessen eine Verlinkung auf das jeweilige Video empfohlen.

2) Google-Maps-Karten bei euch eingebunden sind und entfernt diese. Warum? Auch hier werden automatisch Google Fonts von einem externen Server geladen. Wir empfehlen, stattdessen z.B. OpenStreet-Map einzubinden.

 

Mehr Informationen findet ihr u.a. hier. Für Rückfragen stehen wir euch gern zur Verfügung.

Vielen Dank und liebe Grüße

 

Das passt ja gerade gut zum im Vorbeitrag eingebundenen Youtube-Video ... *flöt* ;-)

Der VCD meint also, OSM wäre ungefährlich, aber das sollte die OSM-Community besser wissen, habe da mal angefragt ...

https://community.openstreetmap.org/t/google-fonts-in-osm-karteneinbindungen/4828

 

vor 5 Minuten schrieb Mueck:

*flöt*

Also am Desktop muss ich das Frame in einem neuen Tab öffnen, wenn ich das Video sehen will 😉
Jenseits dessen werden wir irgendwann mal Ralfs Datenschutzerklärung zugestimmt haben 🙂 Zu den Erklärungen in der IT habe ich grad einen Satiriker (Somuncu?) im Kopf, der meinte, Apple könnte den kompletten "Mein Kampf" in die iTunes-EULA reinmüllen und wir alle würden "Ich stimme zu" anklicken 😄

https://www.datenschutz.org/youtube-nocookie/ sieht keine großen Probleme

 

 

  • 1 Monat später...

In Österreich wurde vor 2 Monaten schon ein Trittbrettfahrer-Anwalt des München-Urteils mit Gegenklagen eingedeckt, da offensichtlich automatisierte Vorgehensweise, während er behauptet hat für eine Klientin zu arbeiten – die sich dann als seine Lebensgefährtin herausgestellt hat ... er hat jetzt grade keine Zeit mehr für seine Briefe ...

Hoffentlich steigt Google in das Procedere mit ein und schafft Rechtsicherheit für seine Kunden. Microsoft geht voran und baut ab nächsten Jahr ein EWR-only Datensystem auf. Aber Microsoft ist vom Wohlwollen der Datenschützer auch deutlich abhängiger als Google.

  • 4 Monate später...

Ein weiteres Gericht hat gesprochen und die Abmahner abgemahnt: https://www.golem.de/news/landgericht-muenchen-abmahnwelle-wegen-google-fonts-ist-rechtsmissbraeuchlich-2305-173866.html

 

Interessant finde ich jedoch folgenden Satz, der für die Webseiten Eigentümer*innen wichtig ist:
 

Zitat

Wer sich bewusst und gezielt in eine Situation begibt, in der ihm eine Persönlichkeitsrechtsverletzung droht, um daraus Ansprüche abzuleiten, sei nicht schutzbedürftig.

Quelle s.o.

Wir dürfen also auf die Cookiebannern folgenden Fontbanner gespannt sein 🙂

  • 4 Monate später...

Die Abmahnwelle gilt jetzt auch in Österreich als gescheitert. Das auslösende Momentum ist weiterhin (gerichtlich) unstrittig nach Datenschutzrecht rechtswidrig, doch ist das massenhafte Abmahnen von Website-Betreibern, die automatisiert ausfindig gemacht wurden, ebenfalls rechtswidrig:
https://www.golem.de/news/oesterreich-abmahnwelle-wegen-google-fonts-gescheitert-2309-177430.html

https://www.heise.de/news/Google-Fonts-Oesterreichischer-Massen-Abmahner-scheitert-9295922.html
Also weiterhin kein Freibrief für das Einbinden von Inhalten und Scripts von dritter, vor allem Nicht-EU-Seite, doch ist der Preis für das, meiner Meinung, Nicht-Wertschätzen* seiner Besucher gesunken, denn diese müssten jetzt bei einer Abmahnung einen individuellen Schaden nachweisen.

Und für all diejenigen, die dem Treiben gewisser Berufsgruppen zur Geldgewinnung eher negativ gegenüberstehen, hat Heise (Quelle s.o.) noch ein paar Streicheleinheiten für die Seele:

Zitat

Die österreichische Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) ermittelt gegen die Beiden [Abmahnerin und ihr Anwalt] wegen gewerbsmäßiger Erpressung und schweren gewerbsmäßigen Betrugs.



 

 

 

*) Sollte man meine persönlichen Daten, dazu gehört auch die IP-Adresse, ungefragt an Anbieter aus Ländern, die nicht dem europäischen Datenschutz unterliegen, weitergeben, leidet für mich die Seriösität des Seitenbetreibers, denn wenn dieser nicht einmal den Erstkontakt rechtssicher gestalten kann, dann habe ich Zweifel daran, dass er auch im weiteren Verlauf rechtssicher unterwegs ist.

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