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Kommerzielle Nutzung kalligraphisch

Empfohlene Beiträge

Hallo Birgit, herzlich willkommen im Forum! :huhu:

 

Also, was Du oder Deine Schüler/Schülerinnen mit der Hand schreiben, das berührt das Schriftlizenzrecht nicht*, egal, nach welcher Vorlage Ihr Euch dabei richtet. Was die Vorlagen selber angeht, so gilt Folgendes: Dein Unterrichtsmaterial, welches Du käuflich erwirbst (Bücher, Übungshefte etc.), wurde von professionellen Gestaltern und Verlagen erstellt, die die entsprechenden Schriften lizenziert und für ihre Druckerzeugnisse verwendet haben. Über den Kauf des Materials ist diese Verwendung mit abgegolten.  

 

Ganz wichtig für Dich zu wissen:

 

Erstens: Die Vervielfältigung des gedruckten, käuflich erworbenen Materials ist verboten**. Also Kopien oder Scans des Unterrichtsmaterials sind in der Regel nicht vom Lizenzrecht gedeckt; jeder Deiner Schüler/Schülerinnen muss sein/ihr eigenes Material (Bücher, Schriftübungshefte) käuflich erwerben (im Laden oder beispielsweise bei Dir). 

 

Zweitens: Wenn Du Dein eigenes Unterrichtsmaterial erstellst und nicht auf fertige Bücher/Hefte zurückgreifst, dann musst Du sicher stellen, dass Du für die von Dir verwendeten digitalen Schriften eine Nutzungslizenz erworben hast. Die so von Dir selber erstellten Unterrichtsmaterialien darfst Du dann üblicherweise in Form von Ausdrucken und Kopien vervielfältigen. Ausnahme: Wenn Du PDFs Deiner Unterlagen weitergeben willst, musst Du Dir die Lizenzbedingungen der verwendeten Schriften genau durchlesen daraufhin, ob eine Schrifteinbettung in PDF-Dateien gestattet ist. Nur dann darfst Du die entsprechende Schrift in eine PDF-Datei einbetten und das PDF weitergeben. Die digitalen Schriftdateien an sich, für die Du selber eine Nutzungslizenz erworben hast, darfst Du (in aller Regel*) in keinem Fall weiterreichen. 

 

Drittens: Es gibt Schriften, die unter einer Creative-Commons-Lizenz veröffentlicht und von ihren Urhebern/Urheberinnen der Allgemeinheit kostenfrei zur Verfügung gestellt werden. Diese Schriftarten kannst Du zumeist* frei verwenden und auch in PDF-Dateien einbetten. Auch hier gilt aber immer: Erst die Lizenzbedingungen durchlesen, damit Du ganz sicher gehen kannst, auf der rechtlich sicheren Seite zu stehen. 

 

* Liebe Kollegen und Kolleginnen, falls Ihr mich bei einer falschen Aussage ertappt bitte gleich Bescheid sagen, dann korrigieren ich das sofort. 

 

 

bearbeitet von Kathrinvdm
** Korrektur nach Hinweis von Phoibos im untenstehenden Post
  • Gefällt 2
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Ein A ist ein A und bleibt ein A 😉 https://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsschutz_von_Schriftzeichen

Wenn Du eine Lizenz der entsprechenden Schriften erworben hast, steht in selbiger, was Du darfst und was nicht.  Es gibt aber meist nur eine Beschränkung in der Bearbeitung und Weitergabe der Fontdateien. Sich inspirieren lassen von irgendwas ist jedoch erlaubt, sofern das Urheberrecht nicht dagegenspricht (siehe Kunstfreiheit) und/oder keine Reproduktion stattfindet.

vor 18 Minuten schrieb Kathrinvdm:

Also Kopien oder Scans des Unterrichtsmaterials sind in der Regel nicht vom Lizenzrecht gedeckt;

Das darfst Du schärfer formulieren: Es ist verboten, sofern nicht die erworbene Lizenz entsprechendes deutlich vorsieht! Siehe §60a UrhG:  

Zitat

[...]
3) Nicht nach den Absätzen 1 und 2 erlaubt sind folgende Nutzungen:

[...]

2.

Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe eines Werkes, das ausschließlich für den Unterricht an Schulen geeignet, bestimmt und entsprechend gekennzeichnet ist, an Schulen [...]

 

  • Gefällt 1
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vor 2 Stunden schrieb querpfeife:

Ist das erlaubt?

Ich würde mich eher fragen, ob das sinnvoll ist :-?

Fonts sind grundsätzlich gezeichnet und selbst bei kalligrafischen oder handschriftlichen Fonts gibt’s Elemente, die man mit einer Feder oft nicht nachvollziehen kann. Wenn man sich selber inspirieren lassen will, kann man das gut berücksichtigen. Wenn man unterrichtet, müsste man diese Unwegbarkeiten mit vermitteln – würde ich nicht machen (bzw mache ich so nicht ;-)).

Rein rechtlich:

Vorsicht: Bei vielen Lizenzen ist auch die Weitergabe von Produkten deren Kern die Schrift ist verboten bzw. sind besondere Lizenzen dafür notwendig. M. E. würde das bei Schriftvorlagen der Fall sein.

  • sehr interessant! 1
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Vielleicht ist es ein eleganter Weg, von den Fonts erstmal selbst ein kalligrafisches Schriftbild abzuleiten und dann das Ergebnis ohne kalligrafische Unstimmigkeiten für das Lehrmaterial zu verwenden? Dann würdest Du ja nicht mehr den Font, sondern Deine abgewandelte Gestaltung zur Weitergabe nutzen.

 

Und im Zweifel könnte man vorher auch noch den direkten Kontakt zu den Foundries bzw. Designern der favorisierten Fonts suchen um alle Unklarheiten aus den Weg zu räumen. 

bearbeitet von R::bert
  • Gefällt 1
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vor 16 Stunden schrieb R::bert:

Vielleicht ist es ein eleganter Weg, von den Fonts erstmal selbst ein kalligrafisches Schriftbild abzuleiten und dann das Ergebnis ohne kalligrafische Unstimmigkeiten für das Lehrmaterial zu verwenden?

Genau! Zeigen kann man die Fonts ja dazu, aber eben nicht unbedingt als Vorlage rausgeben.

Das bedeutet zwar viel Vorbereitung. Aber meine Erfahrung ist mittlerweile, dass die Vorlagen der aufwändigste Teil der Kurse ist. Jede Ungenauigkeit fällt einem nachher auf die Füße …

  • Gefällt 3
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