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Kurzbeleg und Punktsetzung

Hervorgehobene Antworten

Hallo!

Ich bin ganz neu hier. Danke, dass ich dieses Forum benutzen darf.

Folgendes: Ich habe noch keine Regel dafür gefunden, wo der Punkt bei einem Kurzbeleg in einem indirekten Zitat im Text gehört.

1.) Das ist ein Satz. Und das ist auch einer. (vgl. Mair 2005, p. 34) Der Satz geht gleich weiter ...

2.) Das ist ein Satz. Und das ist auch einer (vgl. Mair 2005, p. 34). Der Satz geht gleich weiter ...

3.) Das ist ein Satz. Und das ist auch einer. (vgl. Mair 2005, p. 34). Der Satz geht gleich weiter ...

Was ist nun richtig? Jemand Rat?

Danke,

Christoph.

Ich würde auch meinen, 2 sei richtig. Denn der Klammerinhalt gehört zum zweiten Satz, sollte also auch innerhalb dessen Grenzen, also vor dem Punkt stehen. Bei Var. 1 würde er zum nächsten Satz gehören, Var. 3 macht so gar keinen Sinn, denn zum Einen wird die Belegstelle aus dem betreffenden Satz ausgegliedert, zum Anderen ist sowas kein eigenständiges satzartiges Gebilde und "verdient" keinen Punkt.

Steht auch so (oder so ähnlich) in §§ 86-88 der neuen amtlichen Regelung (§ 86, 4).

  • Ersteller
Ich würde auch meinen, 2 sei richtig. Denn der Klammerinhalt gehört zum zweiten Satz, sollte also auch innerhalb dessen Grenzen, also vor dem Punkt stehen.

Ich tendiere auch zu 2, nur das Problem ist das: Ein "Vgl." bezieht sich ja meist nicht nur auf einen Satz, sondern auf mehrere. Wenn man z.B. einen kompletten Absatz hat, dann ist das (siehe unten) m.E. besser:

Das ist ein Satz.  Das ist ein Satz. Das ist ein Satz. Das ist ein Satz. Das ist ein Satz. Das ist ein Satz. Das ist ein Satz. Das ist ein Satz. Das ist ein Satz. Das ist ein Satz. Das ist ein Satz. Das ist ein Satz. Das ist ein Satz. Das ist ein Satz. Das ist ein Satz. Das ist ein Satz. Das ist ein Satz. Das ist ein Satz. Das ist ein Satz. Das ist ein Satz. Das ist ein Satz. Das ist ein Satz. Das ist ein Satz. (vgl. Mair 2007, p. 45-6)

Das ist ein Satz. Das ist ein Satz. Das ist ein Satz. Das ist ein Satz. Das ist ein Satz. Das ist ein Satz ...

Wenn man aber keinen Absatz hat, dann bezieht sich Variante 2 nur auf einen Satz, was aber ja oft gar nicht stimmt.

Das ist ein Satz.  Das ist ein Satz. Das ist ein Satz. Das ist ein Satz. Das ist ein Satz. Das ist ein Satz. Das ist ein Satz. Das ist ein Satz. Das ist ein Satz. Das ist ein Satz. Das ist ein Satz. Das ist ein Satz. Das ist ein Satz. Das ist ein Satz. Das ist ein Satz. Das ist ein Satz. Das ist ein Satz. Das ist ein Satz. Das ist ein Satz. Das ist ein Satz. Das ist ein Satz. Das ist ein Satz. Das ist ein Satz (vgl. Mair 2007, p. 45-6).  Das ist ein Satz. Das ist ein Satz. Das ist ein Satz. Das ist ein Satz. Das ist ein Satz. Das ist ein Satz ...

Ich weiß, dass das spitzfindig ist, aber ich hätte gerne Klarheit. Wo kann man hier nachschlagen?

Ich weiß, dass das spitzfindig ist, aber ich hätte gerne Klarheit.

Das ist nicht spitzfindig, sondern berechtigt. Aber Deine Beispiele deuten schon an: eine rein typographische Lösung, die allen Fällen gerecht wird, kann es nicht geben (man will ja nicht anfangen, zusammenhängende Gedanken zu klammern, wenn sie einen gemeinsamen Bezug haben).

Es wird immer auf geeignete Formulierung ankommen, um Zweifelsfälle abzudecken. Dazu wird üblicherweise einem übernommenen Gedankengang, der sich über mehrere Sätze erstreckt, eine Floskel übergeordnet (meist vorangestellt), bei der dann die Angabe steht:

Später wurde diese Argumentation in Typonien weiterentwickelt (vgl. Sman2007): Du wirst erstens für jeden Fall eine sinnvolle Fomulierung finden können, die Du aber zweitens immer auch mißverstehen kannst, wenn Du das unbedingt willst. Drittens wird sich für jede Lösung mit raffinierten Zeichensetzungsregeln aber auch immer ein Beispiel finden, wo selbige versagen. Und auch dieser Satz bezieht sich noch darauf.

Oder kurz: wenn man nicht rechtzeitig aufhört, ein Regelwerk im Detail durch den gesunden Menschenverstand abzulösen, endet man beim deutschen Steuerrecht.

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