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Rechtliches

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Gast

Hallo

Es würde eventuell besser in das Vermarktungs-Forum passen, aber das ist ja geschlossen.

Ich habe gerade in Jürgen Sieberts Blog einen Kommentar hinterlassen und würde mich freuen, wenn auch "aus dieser Ecke" Kommentare kämen, denn meine Überlegungen bringen mich gerade nicht weiter.

Es geht im weiteren Sinne um den rechtlichen Schutz von Schriften. Sowohl "Raubkopien" von Schriften (also nutzerseitig) als auch Schriftpiraterie (entwerferseitig).

Ich stelle meinen Kommentar mal etwas redigiert hier ein, meine Fragen sind im wesentlichen:

* Teilt ihr meine rechtlichen Bewertungen (IANAL)?

* Welche rechtlichen "Angriffspunkte" zum Unterbinden des ungewünschten Verhaltens gibt es noch? Gibt es überhaupt noch welche?

Hier nun mein Kommentar:

---------------------------------8<--------------------------------------

Die "Lizenzvereinbarung" oder die "EULA" als Schutz vor Raubkopien durch Nutzer greift doch vermutlich nicht?

Wenn ich mir beispielsweise die FF Meta “illegal beschaffe”, dann ist zwischen mir und Fontshop keinerlei Vertrag existiert. Auch kein Lizenzvertrag, keine EULA. Nichts.

Derjenige, der mir den Font zukommen ließ, hat vermutlich gegen seinen Vertrag mit Fontshop verstoßen und ist schadenersatzpflichtig.

Frage: Welche rechtliche Keule erwartet mich?

Urheberrecht:

Wenn Schrift gehintet/instructed(/gekernt) ist: Offenbar ja.

Ansonsten (nur sehr mäßig relevant): Nein.

So richtig befriedigend ist das nicht, da übersehe ich bestimmt noch einen Ansatzpunkt. Nur welchen?

Viel interessanter ist ohnehin, wenn ich jetzt die FF Meta nähme, alle Glyphen groß ausdrucken und von der rein optischen Gestalt her einen eigenen Font, der weitestgehend genauso aussieht, erstellen würde.

Urheberrechtsschutz? Der schweigt wohl, da das Design nicht schutzfähig.

Geschmacksmusterschutz? Wenn angemeldet. Die Meta ist das möglicherweise ja sogar, >99% der Schriften sind es nicht (selbst Adobe hat nur eine Handvoll beim DPMA angemeldet).

Warenzeichenschutz? Ich würde meinen Font natürlich anders nennen.

Was gibts da denn noch für Ansatzmöglichkeiten?

--------------------------------->8--------------------------------------

Ich möchte darum bitten, das Thema rechtlich zu behandeln. Es geht mir nicht um moralisch-ethische Bewertungen, die würden ja ohnehin einmütig ausfallen. Es geht mir um praktische, konkrete Möglichkeiten, eine Schrift zu schützen oder eben die Abwesenheit solcher Möglichkeiten.

Und obwohl das Recht anderer Staaten auch interessant wäre (wobei es da ja zu Angleichungen kommt), interessiert mich in erster Linie zunächst Deutschland.

Gegebenenfalls stoßt mich bitte auf Threads vergangener Zeiten; was ich bisher im Netz gefunden habe, war meistens leider der Art "Schriften sind geschützt und wer nach Quellen dafür fragt, ist ein Raubkopierer". :-(

Ferner geht bitte davon aus, daß ich zwar keine formale juristische Ausbildung habe, dennoch auf dem ein oder anderen Gebiet ein wenig dilettantische Ahnung habe und diese Fragen auch schon öfter bedacht habe.

Danke

Theta Eta

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Wenn ich mir beispielsweise die FF Meta “illegal beschaffe”, dann ist zwischen mir und Fontshop keinerlei Vertrag existiert. Auch kein Lizenzvertrag, keine EULA. Nichts.

Derjenige, der mir den Font zukommen ließ, hat vermutlich gegen seinen Vertrag mit Fontshop verstoßen und ist schadenersatzpflichtig.

Frage: Welche rechtliche Keule erwartet mich?

Dein »Freund« kann für die Verletzung der EULA in Anspruch genommen werden und du für die Nutzung des Produktes ohne gültige Lizenzierung. Ist doch glasklar! Ein Produkt, welcher Art auch immer, wird nichts rechtsfrei, nur weil aus der Hand Dritter stammt.

Die Frage nach den Schutzrechten (Stichwort Schriftklone -/modifikationen) kann man nicht pauschal beantworten. Das muss im Einzelfall geprüft werden. Es kommen je nach Schrift verschiedene Schutzmöglichkeiten in Frage und welche vom jeweiligen Richter bejaht oder verneint werden, kann man im Voraus schwer sagen.

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Gast

Du hast weitgehend recht.

Den ersten Teil hatte ich ja auch bedacht.

Beim zweiten Teil ist es spannender: Wenn ich den Font nicht downloade, sondern auf CD ("illegal vom Dritten") kaufe, dann habe ich laut herrschender Meinung soweit ich weiß nicht nur Eigentum an der CD, sondern auch Nutzungsrechte, ganz ohne EULA.

Oder?

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Gast bertel

Hehlerei ist bezogen auf Daten ja leider nicht möglich. Aber wieso du automatisch die Nutzungsrechte an etwas erwirbst muss du mir erklären. Die von dir angeführte "herrschende Meinung" ist mir nicht bekannt. Abgesehen davon kann dir zugemutet werden - gerade wenn du "vom Fach" bis - zu erkennen, dass es sich um eine nicht legale Nutzung handelt.

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Beim zweiten Teil ist es spannender: Wenn ich den Font nicht downloade, sondern auf CD ("illegal vom Dritten") kaufe, dann habe ich laut herrschender Meinung soweit ich weiß nicht nur Eigentum an der CD, sondern auch Nutzungsrechte, ganz ohne EULA.

Wo soll denn diese Meinung »herrschen«? Unter Tauschbörsen-Nutzern?

Nein, das ist natürlich Blödsinn. Nutzungsrechte entstehen nicht automatisch, sie werden vom Rechteinhaber eingeräumt. Wenn dir der Rechteinhaber keine Rechte einräumt, hast du sie auch nicht. Du wirst auch nicht Eigentümer eines geklauten Autos, nur weil es in deiner Garage steht, oder weil du einen Kaufvertrag mit dem Dieb nachweisen kannst. Es muss immer ein beiderseitiges Einverständnis zwischen dem rechtmäßigen Eigentümer/Lizenzgeber und Käufer/Lizenznehmer geben. In diesem Punkt gibt es nicht mal eine Grauzone.

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Gast
Wo soll denn diese Meinung »herrschen«? Unter Tauschbörsen-Nutzern?

sowie

Nein, das ist natürlich Blödsinn.

Ich möchte dich bitten, ebenso sachlich und höflich zu mir zu sein, wie ich es zu dir bin. Persönliche Angriffe sind selbst dann nicht gerechtfertigt, wenn ich Unrecht haben sollte. Dann erklär mir lieber, weswegen ich unrecht habe.

Ich darf ja auch eine Windows-CD von jemandem kaufen und verwenden, ohne die EULA akzeptieren zu müssen oder durch die Microsoftschen Regelungen zur Nutzungsrechtübertragung gebunden zu sein. Der Verkäufer ist gegebenenfalls gebunden. Da mußt du strikt trennen.

Bei Standardsoftware erwerbe ich *Eigentum* an einem Vervielfältigungsstück. Die EULAs (Beispiel wieder Microsoft Office oder Windows) sind hier rechtlich irrelevant.

Relevant werden solche "Lizenzen", wenn tatsächlcih Lizenzierung anstelle von Verkauf vorliegt, beispielsweise bei den bekannten Firmen-Volumenlizenzprogrammen, wo die Firmen sich ja auch nicht tausende Datenträger schicken lassen, sondern nur Nutzungsrechte erwerben.

Tipp an die, die es nicht glauben: Lest mal ein bißchen in Fachforen mit. de.soc.recht.misc ist ein guter Anfang (man muß nur ein wenig mitlesen, um mitzubekommen, wer wirklich Jurist ist und wer -- so wie ich -- nur interessierter Laie ist).

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Sebastian Nagel

"Daten auf CD kaufen und alles wird gut, egal woher die Daten stammen":

Von wem hast du denn Nutzungsrechte erworben? Eben nicht von dem der sie vergeben kann. Sprich: der dritte, der dir die CD mit Daten drauf verkauft hat an denen er kein Recht hat, hat dich schlichtweg betrogen ...

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Ich möchte dich bitten, ebenso sachlich und höflich zu mir zu sein, wie ich es zu dir bin. Persönliche Angriffe sind selbst dann nicht gerechtfertigt, wenn ich Unrecht haben sollte.

Wo ist da ein persönlicher Angriff? Ich äußere lediglich meine Meinung.

Ich darf ja auch eine Windows-CD von jemandem kaufen und verwenden, ohne die EULA akzeptieren zu müssen oder durch die Microsoftschen Regelungen zur Nutzungsrechtübertragung gebunden zu sein.

Dachte ich mir fast, dass der Wind aus dieser Richtung weht. Stichwort Weiterverkauf von Original-Software-CDs und OEM-Lizenzen. Da gebe ich dir in deinen Bemerkungen völlig Recht, aber: Das ist ein GANZ andere Baustelle! Du sprichst in deinem Ausgangsposting von illegalen Software-CDs – nicht von Weiterverkauf von Original-CDs.

Über welche der beiden Dinge sollen wir nun disktutieren?

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Gast bertel
… Persönliche Angriffe sind selbst dann nicht gerechtfertigt, wenn ich Unrecht haben sollte. …

Och Theta, sei mir nich bös’, aber angegriffen hat dich gar niemand. Wer hier ernsthaft über Illegales theoretisieren will muss damit leben dass er Antworten bekommt, die ihm nicht immer schmecken. Und einen Blödsinn als Blödsinn zu bezeichnen ist ja wohl noch erlaubt.

Vielleicht solltest du erst mal ein bisschen hier rumstöbern, damit ein ein Gefühl für den "herrschenden" Ton bekommst. Dieser ist durchaus freundlich, aber oft sehr direkt. Und das ist gut so.

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CRudolph

Wo soll denn diese Meinung »herrschen«? Unter Tauschbörsen-Nutzern?

Nein, das ist natürlich Blödsinn. Nutzungsrechte entstehen nicht automatisch, sie werden vom Rechteinhaber eingeräumt. Wenn dir der Rechteinhaber keine Rechte einräumt, hast du sie auch nicht. Du wirst auch nicht Eigentümer eines geklauten Autos, nur weil es in deiner Garage steht, oder weil du einen Kaufvertrag mit dem Dieb nachweisen kannst.

Ralf, da täuschst Du Dich gerade, Deine Aussage stimmt so vereinfacht tatsächlich nicht. Wenn ich z.B. bei einem Fahrradhändler oder einer sonstigen »normalerweise vertrauenswürdigen« Person einen Kaufvertrag über ein Fahrrad schließe, dann ist dieser voll rechtsgültig. Stellt sich hinterher heraus, daß das Fahrrad gestohlen wurde, dann kann der Fahrradhändler als Hehler zur Rechenschaft gezogen werden und muß Schadensersatz an das Opfer leisten. Das ändert aber nichts daran, daß ich rechtmäßiger Besitzer des Fahrrades bleibe, solange es sich nachweisen läßt, daß ich nicht wissen konnte, daß es sich um gestohlene Ware handelt. Das läßt sich natürlich nicht so ohne weiteres geltend machen, wenn ich das irgendwo auf einem Flohmarkt erworben habe. Aber wenn es ein legitimer Fahrradladen ist, bei dem nicht bekannt es, daß hier gestohlene Ware verkauft wird (die Letzten gibt es ja durchaus auch, insbesondere z.B. hier in Nottingham! :twisted: ), dann kann mir das Fahrrad nicht so ohne weiteres wieder weggenommen werden.

Das sich das nicht so ohne weiteres auf Software/Schriftlizenzen übertragen läßt, steht auf einem ganz anderen Blatt.

Grüße,

Christian

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Okay, dann drösele ich das nochmal *ganz freundlich* auf:

Theta Eta spielt auf folgenden Umstand an:

Ein Endverbraucher (nicht Geschäftskunde) geht in einen Computer-Laden, greift nach einer CD-Box von Windows Vista, bezahlt diese und geht. Zuhause muss er ein Siegel entfernen und vielleicht eine Klick-Box bestätigen, die ihm sagen, dass er damit den Nutzungsbedingungen zustimmt. Da diese aber nicht zu Zeitpunkt des Kaufes einsehbar waren, kann man nach »herrschender Meinung« davon ausgehen, dass so eine EULA in Deutschland rechtsunwirksam ist. Dies bedeutet aber nicht, dass die Software automatisch »vogelfrei« wäre. Es greifen die üblichen Rechtsvorschriften des Landes und allenfalls einige spezielle Klauseln der EULA nicht.

Auf Fonts lässt sich dieses Schlupfloch aber nicht wirklich anwenden. Erstens werden kommerzielle Schriften in der Regel nicht von Endverbrauchern erworben, sondern hauptsächlich als B2B-Geschäft. Da sind die Rechtsgrundlagen ohnehin völlig anders.

Zum Zweiten kauft man kommerzielle Fonts praktisch nie im Laden. (Höchstens diese 1000-Font-Pakete im Media-Markt, aber die sind wieder ein Thema für sich …)

Selbst wenn man eine Font-CD auf der Webseite von FontShop oder Linotype erwirbt, tritt das Problem nicht auf. Denn dort wird die EULA während des Bestellvorgangs angezeigt und muss bestätigt werden. Somit wird sie rechtsgültiger Teil der Bestellung.

Und dies alles gilt natürlich nur für Original-Software. Eine Raubkopie ist und bleibt illegal, egal in welchem Land, auf welchem Datenträger oder was auch immer. Da beißt die Maus keinen Faden ab.

@Christian:

Was den Kaufvertrages angeht, hast du natürlich Recht. Aber:

An gestohlenen Sachen kann man nach § 935 Abs. 1 BGB kein Eigentum erwerben, auch wenn man (gutgläubig) nichts von dem Diebstahl weiß.

935: Kein gutgläubiger Erwerb von abhanden gekommenen Sachen

[1] Der Erwerb des Eigentums auf Grund der §§ 932 bis 934 tritt nicht ein, wenn die Sache dem Eigentümer gestohlen worden, verloren gegangen oder sonst abhanden gekommen war. [2] Das Gleiche gilt, falls der Eigentümer nur mittelbarer Besitzer war, dann, wenn die Sache dem Besitzer abhanden gekommen war.

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CRudolph

@Christian:

Was den Kaufvertrages angeht, hast du natürlich Recht. Aber:

An gestohlenen Sachen kann man nach § 935 Abs. 1 BGB kein Eigentum erwerben, auch wenn man (gutgläubig) nichts von dem Diebstahl weiß.

935: Kein gutgläubiger Erwerb von abhanden gekommenen Sachen

[1] Der Erwerb des Eigentums auf Grund der §§ 932 bis 934 tritt nicht ein, wenn die Sache dem Eigentümer gestohlen worden, verloren gegangen oder sonst abhanden gekommen war. [2] Das Gleiche gilt, falls der Eigentümer nur mittelbarer Besitzer war, dann, wenn die Sache dem Besitzer abhanden gekommen war.

Ich weiß nicht genau, worauf sich das begründet, der Wortlaut ist in der Tat ziemlich eindeuig. Ich weiß nur, daß ich mir vor einiger Zeit mit meinem Cousin, der da Anwalt ist, die Köpfe heiß diskutiert habe über diesen Punkt, weil ich es nicht verstanden habe und es auch nicht einsichtig fand. Er meinte, daß es geltendes Recht sei; man müßte da vermutlich eher in die Rechtssprechung schauen als direkt ins Gesetz; die Todesstrafe ist aus den Bremer Landesgesetzen erst vor relativ kurzer Zeit verschwunden (vor 15 Jahren? Ich erinnere mich gerade nicht mehr, wann ich für die Abschaffung stimmen mußte), angewandt wurde sie natürlich schon lange nicht mehr.

Falls das eine Fehlinformation war, dann bitte ich um Entschuldigung.

Grüße,

Christian

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Gast

Falls ich dir, Ralf, unrecht getan haben sollte, möchte ich mich bei dir entschuldigen, aber dein Satz las sich für mich einfach nach "du bist ein Tauschbörsen-Raubkopierer", zusammen mit dem doch sehr brüsken "Abwimmeln". Und das mag ich einfach nicht auf mir sitzen lassen.

Ich hatte den deiner Meinung nach völlig theoretischen Fall doch extra so angeschnitten, um dem "sowas ist immer illegal" widersprechen zu können.

Und warum ist das sooo unrealistisch? Ich habe schon Schriften gekauft. Ganz privat, ohne sie jemals für irgendetwas Kommerzielles einzusetzen. Sogar auf CD. Und das waren auch nicht die Neun-Euro-Grabbeltisch-Schachteln.

Gut, das ist nicht der Regelfall unter Computernutzern, aber dennoch frage ich mich, warum gerade Schriftenfreunde diese Käufergruppe wegdiskutieren wollen sollten.

Ich hätte gedacht, daß Schriftverkäufer sehr gerne das große Geschäft mit den vielen hunderttausend PC-Nutzern machen würden (ja, das ist wirklich unrealistisch :-) ).

Zum Nutzungsrecht: Im von mir skizzierten Beispiel (Kauf einer Schachtel mit CD mit Schriften) kauft A erst vom Schriftvertreiber. A verkauft dann an B weiter (löscht dabei natürlich die installierten Schriften!).

Wo ist jetzt eigentlich das Problem? Also speziell für B? Ich denke, keines.

Für A auch nur, weil in der Typobranche manchmal seltsame Vertragsbedingungen vereinbart werden, wenn A überhaupt ein Problem haben sollte.

Ich rede doch nicht von Kopieren, tausendfachem Verbreiten etc. Nur vom Weiterverkauf einer Schrift. So wie ich ein Auto oder ein Radiergummi auch weiterverkaufen darf.

Aber gut, möglicherweise reden wir auch aneinander vorbei.

Mag jemand seine Gedanken zu meinem zweiten Ausgangsbeispiel äußern? Plagiieren eines Fonts anhand der reinen Outlines.

Meines Erachtens völlig legal (außer wenn Geschmacksmusterschutz).

Habe ich unrecht? Falls nein: Welche (zu schaffende) Schutzart wäre wünschenswert, um Schriftdesignern ihre geistige Leistung kommerziell verwertbar zu halten, ohne gleich das Kind mit dem Bade auszuschütten?

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Zum Nutzungsrecht: Im von mir skizzierten Beispiel (Kauf einer Schachtel mit CD mit Schriften) kauft A erst vom Schriftvertreiber. A verkauft dann an B weiter (löscht dabei natürlich die installierten Schriften!).

Wo ist jetzt eigentlich das Problem? Also speziell für B? Ich denke, keines.

Das ist auch möglich. Habe selbst schon Schrift-CDs bzw. -Disktetten gebraucht ge- und verkauft. Im Idealfall zeigt man das aber dem Lizenzgeber an, damit die Nutzungslizenz von A auf B übertragen werden kann.

Mag jemand seine Gedanken zu meinem zweiten Ausgangsbeispiel äußern? Plagiieren eines Fonts anhand der reinen Outlines.

Meines Erachtens völlig legal (außer wenn Geschmacksmusterschutz).

Wie gesagt: das ist immer eine Einzelentscheidung. Ein Font kann ein sehr generisches Aussehen haben oder locker eine Schöpfungshöhe erreichen. Das Hinting kann automatisch oder hochkomplex sein. Gleiches gilt für OpenType-Features usw.

Habe ich unrecht? Falls nein: Welche (zu schaffende) Schutzart wäre wünschenswert, um Schriftdesignern ihre geistige Leistung kommerziell verwertbar zu halten, ohne gleich das Kind mit dem Bade auszuschütten?

Gegen Raubkopien sind kein Kraut gewachsen. Selbst im Blei- und Fotosatz wurde ohne Ende kopiert und geklaut. Das beste Mittel dagegen ist, mit Qualität den Kunden zu überzeugen. Für jedes Produkt gibt es jemandes, der etwas ähnliches billiger anbietet. Der Übergang zwischen Inspiration und Plagiat ist dabei fließend. Wenn jemand ausschließlich auf letzteres setzt, wird er kaum damit durchkommen. Da reichen auch die jetzigen Schutzsystem aus, um dagegen vorzugehen.

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