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Rechtslage bei "Nachbau"einiger Buchstaben

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Ein_Holger

Hallo,

mal eine rechtliche Frage. Angenommen, ich würde ein Prospekt erstellen und dafür z.B. die Schrift einer alten Werbeanzeige hautnah nachempfinden. Also zum Beispiel die darin vorhandenen Buchstaben nachmalen und verwenden.

Dann würde sich herausstellen, dass die Schrift irgendeine alte Schriftart wäre, an der jemand Rechte hätte. Hätte ich dann diese rechte verletzt - oder wäre das nur der Fall, wenn ich eine komplette Schrift daraus gemacht hätte, z.B. eine ttf.

Und weiter angenommen, ich würde so eine alte Anzeige (sagen wir mal aus den 1920ern) komplett abdrucken, hätte ich dann auch Rechte der Schriftinhaber verletzt?

Ist das klar beantwortbar oder ein wenig Grauzone?

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TYPOGRAFSKI

ich glaube nicht, dass es nicht rechtens wäre ein paar buchstaben aus einer alten vorlage nachzubauen. du machst doch nicht die ganze schrift und verkaufst die und auch da wäre es oft möglich.

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Uwe Borchert

Hallo,

ich glaube nicht, dass es nicht rechtens wäre ein paar buchstaben aus einer alten vorlage nachzubauen. du machst doch nicht die ganze schrift und verkaufst die und auch da wäre es oft möglich.

Ich habe hier einen Nachbau der Trajan rumliegen, basieren auf frei zugänglichen Schriftmustern der Capitalis Monumentalis, Trajan und Jupiter. Da ist eine fast komplette Schrift daraus entstanden die der Adobe Trajan sehr ähnlich sieht, aber in einigen für mich sehr wichtigen Punkten Unterschiede aufweist. Eine kleine Grafik von der Schrift gibt es unter: http://uwes.suche-plus.de/galerie/galerie5d.html

Ich habe Eigenschaften der Adobe Trajan und der Jupiter Alternates in einem (!) Font gebraucht. Es lagen technische Randbedingungen vor die dies notwendig gemacht haben und die Verwendung der Jupiter + Alternates oder Adobe Trajan oder Canadatype Goudy Trajan (für welche ich eine Lizenz habe) wäre zu ineffizient geworden. Was passiert wenn man diese selbstgebastelte Schrift mit der OFL veröffentlicht?

MfG

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