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Gibt es Linksammlungen, Urteile u.ä. zu Schrift-"Plagiaten"?

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Gast bertel

Vorhaben: Eine Hausschrift für ein internationales Unternehmen kreieren, die sehr nahe an einer schon existierenden Schrift ist, wo aber einzelne Buchstaben weiterentwickelt oder geändert wurden. Der Rest wird aufgrund der bestehenden Schrift neu gezeichnet, es werden keine elektronischen Daten übernommen. Zurichtung etc. wird neu gemacht.

Kann es da Probleme geben? Gibt es Grundsatzurteile dazu? Das Ganze müsste doch schon zigmal vor Gericht gezerrt worden sein, wo finde ich da verlässliche Infos? Wenn ich 3 Medienrechtler frage bekomme ich 4 Antworten …

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Ralf Herrmann

Kommt eben drauf an, wie alt die Schrift ist. Sprich: Urheberrecht ja oder nein. Eine Garamond kann sooft neugezeichnet und interpretiert werden, wie man lustig ist.

Vorhaben: Eine Hausschrift für ein internationales Unternehmen kreieren, die sehr nahe an einer schon existierenden Schrift ist, wo aber einzelne Buchstaben weiterentwickelt oder geändert wurden. Der Rest wird aufgrund der bestehenden Schrift neu gezeichnet, es werden keine elektronischen Daten übernommen. Zurichtung etc. wird neu gemacht.

Wir bekommen exakt solche Anfragen am laufenden Band rein. In den meisten Fällen ist es eine Riesensauerei. Man möchte eigentlich eine bestimmte Schrift haben, aber nicht die Lizenzen zahlen. Also lässt man es neu zeichnen und bringt Urheber und Schriftvertreiber um ihren verdienten Lohn. :evil::bandit:

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Gast bertel
… bringt Urheber und Schriftvertreiber um ihren verdienten Lohn. …

Wieso "verdienten Lohn"? Der Schriftvertreiber ist in diesem Fall sogar derjenige, der mit seinen eigenen Typografen das Ganze durchzieht. Er bekommt nur plötzlich kalte Füße und will keine Garantie mehr geben dass das Endprodukt rechtlich unbedenklich eingesetzt werden kann (obwohl er das anfänglich vehement bejaht hat). Daher meine Frage nach Urteilen etc.

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TYPOGRAFSKI

was spricht dagegen den urheber zu fragen? wenn der das erlaubt (was ich mir vorstellen könnte) dann gibt es auch keinen ärger.

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Gast bertel

da spricht nichts dagegen, das tun wir auch schon – ich bin aber trotzdem auf der Suche nach Urteilen, links etc. zur rechtlichen Situation, was Schriften anbelangt.

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Ralf Herrmann

Ohne Infos, um welche Schrift es sich handelt und welche landesspezifischen Gesetze gegebenenfalls greifen, bringt die Diskussion nicht viel.

Wie gesagt: Entweder ist der Entwurf so alt, dass keine Designrechte mehr bestehen (allenfalls Markenrechte) oder der Entwurf unterliegt wie bei jedem anderen Werk erstmal prinzipiell dem Urheberrecht. Ob das vor Gericht durchsetzbar ist, ist immer eine Fallentscheidung. Das kann mal so und mal so ausgehen. Da könnt ihr euch mit Urteilen nicht absichern.

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Minimalist
Wir bekommen exakt solche Anfragen am laufenden Band rein. In den meisten Fällen ist es eine Riesensauerei. Man möchte eigentlich eine bestimmte Schrift haben, aber nicht die Lizenzen zahlen. Also lässt man es neu zeichnen und bringt Urheber und Schriftvertreiber um ihren verdienten Lohn. :evil::bandit:

Lohnt sich das denn für den Auftraggeber? Ich mein, Ihr lasst Euch doch Eure Arbeit sicherlich auch angemessen vergüten, und einen Font zu zeichnen und zuzurichten... da liegen die Stunden doch sicherlich im dreistelligen Bereich? Da müsste doch jemand schon einen A... voll Arbeitsplatzlizenzen benötigen, und ob er da nicht einen günstigen Deal vom Originalanbieter bekommen könnte...? Von der moralischen und rechtlichen Frage eines solchen Ansinnens ganz abgesehen... 8)

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Gast bertel

Manchmal willst du aber keine Schrift von der Stange, sondern eine kundenspezifische, die sonst eben keiner hat und die gewissen eigenen Vorstellungen entspricht.

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Uwe Borchert

Hallo,

da spricht nichts dagegen, das tun wir auch schon – ich bin aber trotzdem auf der Suche nach Urteilen, links etc. zur rechtlichen Situation, was Schriften anbelangt.

Einen kurzen Überblick mit einigen Aktenzeichen gibt es auf :cheer: Wikipedia:

http://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsschutz_von_Schriftzeichen

Interessant ist der externe Link auf Till Jaeger/Olaf Koglin: Der rechtliche Schutz von Fonts. in: Computer & Recht (C&R) 2002, S. 169–174 online, PDF

http://www.ifross.de/ifross_html/CR_2002_03_Jaeger_Koglin.pdf

(mit 59 Fußnoten).

MfG

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Minimalist
Manchmal willst du aber keine Schrift von der Stange, sondern eine kundenspezifische, die sonst eben keiner hat und die gewissen eigenen Vorstellungen entspricht.

Ja, schon klar, wenn ich ne eigene Schrift nach meinen Vorstellungen haben will, muss ich sie in Auftrag geben :D Der Beitrag von Ralf las sich für mich aber so als bekäme er reihenweise Anfragen nach dem Muster: "Ich mag die Myriad so gern, will aber keine Lizenzen bezahlen, zeichne mir die doch mal ab", oder wie? :?

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Gast TypoLion

http://www.sanskritweb.net/forgers/scangraphic.pdf - also nee, nicht nur "harmlose" umbenennungen...

wunderbar, danke für den tip - das war aufschlußreich - oh oh, vielleicht bin ich mal wieder der letzte die diese "praxis" von so renommierten anbietern (jaja auch fontshop oh oh) zur gesicht bekommt.

von bleisatz zum fotosatz zu digitalisierung - also business as usual?

und nie war es so einfach wie heute, schriften zu kopieren, zu überarbeiten und sie dann übers internet zu verschärbeln.

nun, weil das typoforum seine moralansprüche ziemlich hoch hängt, hier sind zumindest die angeforderte links. spannende lektüre!

der urheberrechtschutz ist immer wieder und immer noch und immer mehr in gefahr. :x

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Sebastian Nagel

Die Anfragen sind meistens etwa so:

"Wir hätten gerne die Schrift X als Hausschrift, aber damit sie einzigartig wird und uns das Original nicht 100% gefällt, hätten wir gerne 10 Buchstaben umgezeichnet damit sie besser zu uns passt."

Oft hat das ja plausible Gründe ... Phantasiebeispiel: die Thesis als Hausschrift, das Unternehmen heißt "QTech", das "Q" hat im Logo eine besondere Form und das Thesis-Q passt gar nicht dazu – Schlussfolgerung: Eine "Thesis Qtech soll erstellt werden".

Nachdem ich als Nicht-Luc-de-Groot die Thesis nicht verändern darf bzw. auch nicht will*, leite ich so eine Anfrage weiter an den, der's machen darf.

Dann gibt's auch Anfragen wie "Wir brauchen eine Schrift so ähnlich wie die Neo Sans, aber ...".

Die Vorstellung ist dann, dass ich die Neo Sans-Daten hernehme, etwas dran rumzupfe (was ich nicht darf und will*), und als neue Schrift abliefere – zu einem natürlich verhältnismäßig günstigen Preis. Wenn ich dann anbiete, eine neue Schrift mit ähnlicher Anmutung wie die Neo Sans zu gestalten – mit entsprechendem Preis – ist der Auftrag in der Regel keiner mehr, weils halt viel zu teuer ist.

Das Abzeichnen von Papier ist eine Variante davon, die rechtlich vielleicht in manchen Fällen erlaubt ist, weil man ja die Schriftsoftware nicht modifiziert, sondern nur den grafischen Entwurf, aber ist das moralisch "ok"?

Obs da aber primär um das Einsparen von Originallizenzkosten geht? Ich habe eher das Gefühl es geht um "Wir wollen eine eigene Schrift - aber günstig. Details bitte ignorieren oder nicht unser Problem. Kannst du das liefern?"

* Ob das alles rechtlich auch so ist, kann ich nicht sagen - es ist mein Empfinden.

Ist es vergleichbar mit "ich nehme ein Foto eines Fotografen, färbe es um, retuschiere einen Baum weg, und verkaufe es dem Kunden weiter"?

Zur Ursprungsfrage: ich habe leider auch keine Sammlung von Urteilen zur Hand. Gibt's sowas überhaupt in diesen Mengen, dass man von einer Sammlung reden könnte?

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Ralf Herrmann
Der Beitrag von Ralf las sich für mich aber so als bekäme er reihenweise Anfragen nach dem Muster: "Ich mag die Myriad so gern, will aber keine Lizenzen bezahlen, zeichne mir die doch mal ab", oder wie? :?

Sebastian hat ja schon die typischen Anfragen genannt. Dem ist kaum was hinzuzufügen. Die Lizenzkosten sind dabei nicht selten auch maßgeblich. Bei einem global agierenden Unternehmen mit hunderten Arbeitsstationen rechnet sich das sehr wohl ganz schnell. Wenn man eine Hausschrift will, soll die ja auch bei jedem Mitarbeiter in MS Office benutzt werden.

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Minimalist
Die Anfragen sind meistens etwa so:

"Wir hätten gerne die Schrift X als Hausschrift, aber damit sie einzigartig wird und uns das Original nicht 100% gefällt, hätten wir gerne 10 Buchstaben umgezeichnet damit sie besser zu uns passt."

Ja, so weit versteh ich's; wobei ich eine solche Anfrage dann an den Gestalter der Schrift stellen würde (so er denn noch lebt), da der vermutlich an seinem eigenem Werk am einfühlsamsten irgendwelche Veränderungen vornehmen kann... aber egal :D

Dann gibt's auch Anfragen wie "Wir brauchen eine Schrift so ähnlich wie die Neo Sans, aber ...".

Die Vorstellung ist dann, dass ich die Neo Sans-Daten hernehme, etwas dran rumzupfe (was ich nicht darf und will*), und als neue Schrift abliefere – zu einem natürlich verhältnismäßig günstigen Preis. [...] Obs da aber primär um das Einsparen von Originallizenzkosten geht? Ich habe eher das Gefühl es geht um "Wir wollen eine eigene Schrift - aber günstig. Details bitte ignorieren oder nicht unser Problem. Kannst du das liefern?"

Das war der Punkt bei dem ich nicht ganz folgen konnte, siehe dazu unten die Antwort an Ralf :D

Das Abzeichnen von Papier ist eine Variante davon, die rechtlich vielleicht in manchen Fällen erlaubt ist, weil man ja die Schriftsoftware nicht modifiziert, sondern nur den grafischen Entwurf, aber ist das moralisch "ok"?

Find ich nicht, und das sollte auch gesetzlich nicht okay sein :x Klar, grundsätzlich gibt es erstmal nur soundsoviele Möglichkeiten, einen Buchstaben zu zeichnen... Aber ich meine es ist ein gewaltiger Unterschied, ob ich etwas aalglatt kopiere, um mit der Idee eines anderen Geld zu verdienen, oder ob ich mich beispielsweise von der Arbeit eines anderen inspiriert fühle etwas eigenes zu kreieren...

Die Lizenzkosten sind dabei nicht selten auch maßgeblich. Bei einem global agierenden Unternehmen mit hunderten Arbeitsstationen rechnet sich das sehr wohl ganz schnell.

Das hätte ich eben nicht gedacht - ich hätte angenommen, wenn ich als Großkonzern einige Tausend Lizenzen erwerben möchte, dass mir dann der Schrifthersteller ein günstigeres Angebot macht als für die Neugestaltung einer Schrift und die damit verbundenen Nutzungsrechte... Naja, ab einer gewissen Größenordnung/Menge ist das vielleicht anders :D :?

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