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Gendersprech: weibliche Form bei Titeln

Empfohlene Beiträge

  • 2 Monate später...
Ich habe mich gefragt, was an »Arzthelferin« schlimm war. Jemandem zu helfen ist doch nichts Ehrenrühriges. Nun, das Wort ist nicht gut, weil es ja auch sehr viele Ärztinnen gibt und ein paar männliche Arzthelfer. Korrekt müsste der Beruf also heißen: »Ärztinnen- und Arzthelferinnen und Ärztinnen- und Arzthelfer«.

http://www.zeit.de/2012/51/Martenstein

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  • 3 Monate später...

Zitat

Stand bislang in Paragraf 17, dass Krafträder auch am Tag mit Abblendlicht fahren müssen, so hat man sich mittlerweile besonnen: Natürlich steht nicht das Kraftrad in der Pflicht, sondern dessen Fahrer. Und deshalb heißt es künftig: "Wer ein Kraftrad führt", müsse auch am Tag das Licht einschalten. Damit sei nun jedes Missverständnis ausgeschlossen, stellt man beim Auto Club Europa erleichtert, aber nicht ganz ironiefrei fest.

Die Ausrede "Ich hätt' ja gern Licht eingeschaltet, aber alles gute Zureden half nix bei meinem Kraftrad" zieht also nicht mehr ... ;-)

Zitat

"Die Zeichen und Weisungen der Polizeibeamten sind zu befolgen." Was für Lempp die Frage aufwirft, wie es eigentlich um die Weisungen von Polizistinnen bestellt ist.

Danke für den Tipp! ;-)

Apropos StVO ... Stand so schon in der letzten StVO (auch wenn die vom Rammsauer ungültig erklärt wurde, wobei das vom Justizministerium ignoriert wurde, die veröffentlichten die munter weiter, während auf dem Seiten des Verkehrsministeriums die ramsauerkompatible stand ...):

Zitat

Abschnitt 8 Markierungen

Lfd. Nr. 22: Leitlinie - Zeichen 340

2. Wer ein Fahrzeug führt, darf auf der Fahrbahn durch Leitlinien markierte Schutzstreifen für den Radverkehr nur bei Bedarf überfahren. Der Radverkehr darf dabei nicht gefährdet werden.

Gehen auch die hier sicher anwesenden goldwaagennutzenden Sprachexperten davon aus, dass unter Berücksichtigung des Umstandes, dass ja auch Fahrrad Fahrende Fahrzeuge führen (von Kraft vulgo Motor steht da ja nix ...), auch Radfahrende den Schutzstreifen nur bei Bedarf überfahren dürfen? Und dass auch Radfahrende dort gar nicht fahren dürfen, wenn sie den Radverkehr (zu dem sie selbst ja auch gehören) dabei gefährden, weil die zum Beispiel viel zu dicht an parkende Autos gepinselt sind?

Ich fände dann diese StVO-Regel weiterhin toll ;-)

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Ich warte ja nur auf die ersten Rechtstreit über falsch verwendete Partizipien, also um ein Beispiel aus der Luft zu greifen: »Was habe ich falsch gemacht? Sein Auto mitten auf der Autobahn stehen zu lassen ist doch nur Fahrzeug Führenden nicht erlaubt – ich war aber zu Fuß weggehend!«

  • Gefällt 2
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Ich warte ja nur auf die ersten Rechtstreit über falsch verwendete Partizipien, also um ein Beispiel aus der Luft zu greifen: »Was habe ich falsch gemacht? Sein Auto mitten auf der Autobahn stehen zu lassen ist doch nur Fahrzeug Führenden nicht erlaubt – ich war aber zu Fuß weggehend!«

Gleich die nachfolgende Regelung zum Schutzstreifen hat dafür Potential:

3. Wer ein Fahrzeug führt, darf auf durch Leitlinien markierten Schutzstreifen für den Radverkehr nicht parken.

M.E. führt manfrau beim Einparken aber noch das Fahrzeug. Aber versuchen wird's sicherlich jemand ;-)
  • Gefällt 1
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Grad auf Tagesschau.de gesehen:

 

http://www.tagesschau.de/inland/stvo102.html

 

Dort wird erzählt, dass aus

Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, dass kein andere geschädigt […] wird.

diese wird

Wer am Verkehr teilnimmt hat sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt […] wird.

Ist es dann also, jetzt wo man(n) das Maskulinum ja nicht mehr generisch verwenden darf, in Ordnung, wenn ich dabei eine andere schädige?
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  • 2 Wochen später...

Gleich die nachfolgende Regelung zum Schutzstreifen hat dafür Potential:M.E. führt manfrau beim Einparken aber noch das Fahrzeug. Aber versuchen wird's sicherlich jemand ;-)

Ja, aber wie ist es denn mit diesen automatischen Einpark-Assistenten. „Oh nein, ich habe das Fahrzeug nicht geführt, das ist selbst in die Parklücke gefahren, ich habe es in diesem Moment nur noch dabei überwacht...

 

Aber zurück zur Genderitis:

 

Wann lese ich von Körpergliedern und Körpergliederinnen= Schließlich heißt es ja die Hand und die Wade, ebenso fehlen mir dann Organ(innen) weil sonst die Niere, die Blase die ludt- und Speiseröhre die Lunge und die Leber diskriminiert wird, und was macht man mit Möbel(innen) wie der Schrankwand?

 

Und muss ich jetzt die Glühbirninnen gegen Energiesparlampinnen wechseln?

 

Aber ich habe auch ein wenig nachgedacht: Dieses angehängte -in an sonst maskuline Bezeichnungen stellt genau genommen ja auch eine Diskriminierung dar: es ist ja kein richtiger Meister, sondern nur eine Meisterin, schon fast nur ein Meisterchen.

 

Das einfachste wäre doch, einfach nur die Schreibweise zu entgendern, einfach nur, indem man die Schreibweise an die Aussprache anpasst, und eventuell neben dem weiblichen, männlichen und sächlichen noch einen total genderneutralen Über-Artikel, mein Vorschlag einfach nur d einführt.

 

Dann könnte  d Meista sowohl der Meista als auch die Meista sein, auch der oder die Professa, Bundeskansla, Magista...

 

Dann gäbe es auch keine Außendienstmitarbeiter(innen) mehr, den denen ich mich immer frage, ob es denn auch Innendienstmitarbeiter(außen) gibt. Dann kann man von Frau Mustermann ,(oh weh, wie entgendert man dies?) dann sagen: „Sie ist eine Außendienstmitarbeita“ - das wäre dann doch nun wirklich Gleichstellung!

 

Und Student? Nun, hier könnte man sich ja an Kind anlehnen, und dies einfach mit d am Ende schreiben: das oder d Studend - schließlich käme ja auch niemand auf die Idee von „Kindern und Kindinnen“ zu sprechen, da Kind ja schon neutral ist.

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