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Postkarten-ABC zum Sammeln oder Verschenken …

Was kosten Piktogramme?

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Mirabuss

Hallo unbekannterweise,

ich habe für einen Online-Stadtplan über 80 Piktogramme entworfen und die Rechte zur Nutzung auf ebendiesem Online-Plan mitverkauft. Nun wird aus den Piktogrammen ein Font erstellt und natürlich gehen die Rechte an den Kunden über. Rein theoretisch könnte der Kunden diesen Font nun einerseits kommerziell verwenden bzw. ihn auch in allen anderen x-beliebigen Formaten verwenden. Dies war aber nicht der ursprüngliche Gedanke.

Nun versuche ich mich mit dem Kunden über die erweiterte Nutzung zu einigen, habe aber leider keine Ahnung, zu welchen Konditionen dies überlicherweise geschieht.

Vielleicht kann mir jemand einen Tipp oder sonstige Infos zum Thema weiterleiten.

Danke. Miriam

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Andreass

Den Font solltest Du selbst erstellen, dann liegen die Rechte auch bei Dir und Du kannst dem Kunden das Recht einräumen diesen Font ebenfalls mit der Stadtkart zu nutzen. Wenn der Kunde den Font erstellt und Du dagegen nichts sagst, wird es sehr schwierig.

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Mirabuss

Schriftlich vereinbart ist, dass die Rechte an den Piktogrammen an den Kunden übergehen. Von der Umsetzung als Font ist nicht die Rede. Die Piktogramme sollten ursprünglich als Einzelbild in der Grösse der Online-Darstellung geliefert werden. ?

Miriam. Und danke fürs Interesse.

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Formgebung

Wenn nichts schriftlich vereinbart ist, wird sich der Kunde auf den

Standpunkt stellen, er habe uneingeschränkte Rechte sowohl an der

Gestaltung als auch an den Daten erworben.

Was nutzt es einem dann, Rechte an einem Font zu haben, dessen

Inhalt von jemand anderem reklamiert wird?

Das Urheberrechtsgesetz steht zwar dagegen, aber wenn man erst

zu diesem Zeitpunkt mit einem Kunden über Rechte redet, ist die

Stimmung und damit der Kundenkontakt bald im Eimer. Der Kunde

wird meist den Eindruck haben, über den Tisch gezogen zu werden.

Man kann nicht oft genug darauf hinweisen, dass man solche Dinge

vorher schriftlich fixieren soll. Die Ausgangslage für Verhandlungen

wird regelmässig wesentlich schwieriger, wenn zu Beginn nicht für

Klarheit gesorgt wurde.

Henning

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Formgebung

Ah, Überschneidung..

Dennoch, Miriam:

Schriftlich vereinbart ist, dass die Rechte an den Piktogrammen an den Kunden übergehen

Alle Rechte? Das bedeutet nämlich, dass Du keine behältst.

Gerade, wenn von Umsetzungen einschränkend nicht die Rede ist,

sind eben alle gemeint, also auch solche als Font.

Anders wäre es, wenn Du schriftlich vereinbart hättest:

Einschließlich der Rechte zur zeitlich unbegrenzten Nutzung der

GIF-Dateien in der Online-Ausgabe von »MountainBikeInternational«.

Henning

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RobertMichael

>Die Piktogramme sollten ursprünglich als Einzelbild in der Grösse der Online-Darstellung geliefert werden.

... und da aus diesen daten schlecht ein ordentlicher font gestaltet

werden kann, wird dein kunde früher oder später auf dich zurück-

kommen und dich bitten die daten in einer ordentlichen auflösung

bzw. format an denjenigen zu senden der den font entwirft.

das ist dann deine chance um auf die nutzungsrechte aufmerksam

zu machen und dem kunden zu erklären das er nur für die gestaltung

der onlinepictogramme gezahlt hat, jedoch nicht für die umsetzung/

bereitstellung in einem font.

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Formgebung

Robert,

das habe ich aus Miriams Äußerungen etwas anders herausgelesen.

Schriftlich vereinbart ist, dass die Rechte an den Piktogrammen an den Kunden übergehen. Von der Umsetzung als Font ist nicht die Rede.

Von Online und Pixelgrafik ist da allerdings auch nicht die Rede.

So habe ich das verstanden. Nicht schriftlich vereinbart, sondern

stillschweigend vorausgesetzt. Das wäre dann ein fürchterlicher Fehler,

dann dann müssten die Rechte als alle übertragbaren

Rechte verstanden werden. Dann geht da gar nix. Nichts schriftlich zu

machen, wäre dann womöglich sogar besser gewesen.

Das ist – wenn meine Annahme wie oben beschrieben richtig ist –

ein Lehrbeispiel dafür, wieso saubere, korrekte Absprachen mit dem

Kunden eine feine Sache sind.

Henning

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RobertMichael

ich gehe mal davon aus das die pictos

kleine pixelgrafiken sind, miriam wir

uns das sicher verraten.

> Von der Umsetzung als Font ist nicht die Rede

hat der kunde in seinem briefing bzw. seinem

auftrag geschrieben das er pictos für seinen online-

statplan will oder wollte er nur ein paar pictos gestaltet

die dann u. a. auf der webseite eingesetzt werden?

wenn er die pictos ausdrücklich für seinen onlinestadtplan

bestellt hatte, dann liegt das recht auf deiner seite und er

sollte bei dir die nutzungsrechte erweitern lassen.

des weiteren ist die frage ober er für die gestaltung der

pictos bezahlt hat oder für die nutzung der pictos egal

ob in einem font oder sonstwo.

sowas ist immer mist. aber auch wir denken hier

nicht immer an alle nutzungen bzw. rechte und

übertragungen. das muss man dem kunden dann

ordentlich 'verklickern' so das er nicht verärgert

ist und sichnicht über den tisch gezogen fühlt wenn

man nachberechnen muss.

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Formgebung

1.

hat der kunde in seinem briefing bzw. seinem

auftrag geschrieben das er pictos für seinen online-

statplan will oder wollte er nur ein paar pictos gestaltet

die dann u. a. auf der webseite eingesetzt werden?

wenn er die pictos ausdrücklich für seinen onlinestadtplan

bestellt hatte, dann liegt das recht auf deiner seite und er

sollte bei dir die nutzungsrechte erweitern lassen.

Das wäre nur dann so, wenn Miriam nichts anderes mit

dem Kunden vereinbart hat. Das wäre gegen einen bockenden

Kunden schwierig durchzusetzen, aber immerhin durchzusetzen.

Das meinte ich mit: Nichts schriftlich zu machen, wäre ...

besser gewesen.

Aber leider:

Schriftlich vereinbart ist, dass die Rechte an den

Piktogrammen an den Kunden übergehen.

2.

des weiteren ist die frage ober er für die gestaltung

der pictos bezahlt hat oder für die nutzung der pictos

egal ob in einem font oder sonstwo.

Es kommt nicht im mindesten darauf an, ob er dafür bezahlt hat

oder nicht. Es kommt darauf an, was wann wie schriftlich vereinbart

wurde. Und das ist:

Schriftlich vereinbart ist, dass die Rechte an den

Piktogrammen an den Kunden übergehen.

Fazit: So wie ich das verstehe, hat der Kunde bereits alle

übertragbaren Rechte von Miriam eingeräumt bekommen.

Folgerichtig kann Miriam für Nutzungsrechte nichts mehr

berechnen. Sollte der Kunde bislang lediglich Pixelgrafiken

haben, kann Miriam natürlich eine ordentliche Honorierung der

Fonterstellung verlangen. Dabei kann sie so weit gehen, wie

Anstand und Spieltheorie möglich machen. Das heißt: Obere

Begrenzung ist, was ein Dritter für die freihändige Digitalisierung

nach der Vorlage der Pixelgrafiken (für die der Kunde ja alle

Rechte besitzt!) nehmen würde.

Es kann auch sein, dass das Verhältnis zum Kunden noch

nicht völlig zerrüttet ist und man sich auf eine Honorarzahlung

einigt und/oder eine Lizenzformulierung findet ("ersetzt frühere

Vereinbarungen"!), die solche Fälle künftig abschließend regelt.

Das wäre dann eine Sache der Chuzpe bzw. der Kollegialität –

es soll ja hin und wieder Kunden geben, die längerfristig mit

einem Designer arbeiten möchten.

Tja, solche Fälle sehe ich als Referatsleiter für Berufswirtschaft

im BDG häufiger. In juristischen Angelegenheiten lohnt es sich

allemal, genauer hinzusehen.

Henning

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Formgebung

Ich habe gerade noch mal etwas Textexegese

am ersten Eintrag betrieben. Den könnte man

auch so verstehen, dass schriftlich die Nutzung

der Piktogramme NUR für die Online-Karte

vereinbart war. Das würde dann im Prinzip für

jede andere technische Repräsentation der

Piktogramme gelten. Also zunächst auch hier:

keine Nutzungserweiterung. Der Kunde könnte

einen Dritten damit beauftragen, aus den

Piktogrammen einen Font zu erstellen. Solange

er diesen Piktogrammfont nur für die eingeräumte

Nutzung verwendet, ist alles sauber.

Allerdings denke ich, dass der Kunde inzwischen

auf den Trichter gekommen ist, dass er die

Piktogramme gern skalieren/in PDFs einbetten

usw. usw. können würde. Deshalb braucht er

Outlines, möglichst als Schrift. Vielleicht hat er

auch noch mehr kartografische Projekte am

Start. Das wären dann ganz klar Erweiterungen

der vereinbarten Nutzung.

Vielleicht klärt uns Miriam mit ein paar

wörtlichen Zitaten aus Ihrer Vereinbarung

noch genauer auf?

Da wir uns vor die Kostenfrage bislang gedrückt haben,

auch dazu ein Wort. Das Nutzungshonorar (N) steht in

Relation zum Entwurfshonorar (E). Abhängig von der

eingeräumten Nutzung liegt das Verhältnis der beiden

in etwa in diesem Bereich:

E:N zwischen 2:1 und 2:5.

Da das ganze schon Online (=weltweite Nutzung) war,

müsste nach oben schon spürbar weniger Luft sein.

Eine Besonderheit sind Resellervereinbarungen (wenn also

der Kunde von Miriam den entstehenden Font vertreiben

würde). Hierbei ist eine prozentuale Erlösbeteiligung üblich.

Genug geraten.

Henning

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RobertMichael

schauen wir mal was miriam dazu sagt.

mich würde interessieren ob die pictos aus pixeln sind.

mit:

ober er für die gestaltung der pictos bezahlt hat

oder für die nutzung

meinte ich doch schriftlich vereinbart, zahlungen sind

natürlich erstmal zweitens. es ging mir vorallem um

den unterschied zwischen erstellung und/oder nutzung.

Den könnte man

auch so verstehen, dass schriftlich die Nutzung

der Piktogramme NUR für die Online-Karte

vereinbart war

das meinte ich doch die ganze zeit. :)

es soll ja hin und wieder Kunden geben, die längerfristig mit

einem Designer arbeiten möchten.

wenn du diese mal treffen solltest, schicks sie mal bei uns vorbei ;)

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