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Font von Auftraggeber

Empfohlene Beiträge

Bea 3000

Hallo, ich bitte um eure Hilfe.

Ein Auftraggeber hat einen Font, den ich nicht besitze. Darf ich für die Umsetzung einer InfoBroschüre den Font von ihm nutzen? Oder muss ich mir den Font selbst kaufen?

Herzlichen Dank schon mal

Bea

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Hallo Bea,

in den EULA des Fontanbieters wird die Anzahl der Rechner stehen, auf denen die Schrift installiert sein darf. Das wird dir weiterhelfen.

Wie schon hier kürzlich besprochen: Die Anzahl der verfügbaren Rechner bezieht sich in aller Regel auf EIN Unternehmen. Das Aufsplitten der Lizenzen ist untersagt! Jedes Unternehmen muss den Font selbst lizenzieren, also auch jeder externe Designer.

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BuchStabe
an einem einzelnen geographischen

Ort des Lizenznehmers zu nutzen

so z.B. bei Linotype. Das wird dann wohl nicht unbedingt etwas.

Oh, da war der Ralf schneller.

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Microboy
an einem einzelnen geographischen Ort des Lizenznehmers zu nutzen

Wenn eine Firma besipielsweise drei Lizenzen kauft und diese auf drei Laptops

installiert darf sie sie nur nutzen wenn sich alle Laptops im selben Ort befinden?

Auf einer Dienstreise wäre die Nutzung dann illegal? Ich schmeiß mich weg ...

Und wie definiert sich geografischer Ort? Stadt? Gebäude? Raum?

:mrgreen:

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Gast bertel

Wie sich das definiert? In diesem Fall wahrscheinlich als der angenommene Standort der Laptops, also z.B. eine Niederlassung, oder der Standort zu dessen Betriebsvermögen die Laptops gehören. Es sei denn es gibt (was in großen Firmen eh der Fall ist) spezielle Lizenzverträge mit dem Lizenzgeber, die genau diese Dinge regeln.

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RobertMichael

ich glaube bei adobe war das immer so gelöst das man deren software auf einem rechner und einem (weiterem) "tragbaren gerät" installieren durfte. oder war das bei microsoft? weiss nicht mehr, habe ich jedenfalls schon mal so gelesen.

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Microboy
Wie sich das definiert? In diesem Fall wahrscheinlich als der angenommene Standort der Laptops, also z.B. eine Niederlassung, oder der Standort zu dessen Betriebsvermögen die Laptops gehören. Es sei denn es gibt (was in großen Firmen eh der Fall ist) spezielle Lizenzverträge mit dem Lizenzgeber, die genau diese Dinge regeln.

Laptops sind dafür konzipiert dass man sie herumzuträgt. Stell dir eine Firma aus drei Vertretern vor die ständig unterwegs sind. Die dürften also nicht eine Lizenz für drei Nutzer kaufen sondern müssten drei einzelne Lizenzen erwerben. Das wiederum ist natürlich deutlich teurer. Ganze ehrlich aber das ist doch albern und weder kundenfreundlich noch zeitgemäß.

Manchmal habe ich das Gefühl Schriftanbieter und Musikindustrie nehmen sich in Lizenzfragen nicht viel. Wenn es vernünftige Regelungen gäbe würden wahrscheinlich auch mehr Leute ihre Schriften korrekt lizenzsieren. Aber genau mit solchen Klauseln zwingt man die User ja quasi in die Illegalität.

:bandit:

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Gast bertel
Laptops sind dafür konzipiert dass man sie herumzuträgt. Stell dir eine Firma aus drei Vertretern vor die ständig unterwegs sind. Die dürften also nicht eine Lizenz für drei Nutzer kaufen sondern müssten drei einzelne Lizenzen erwerben. Das wiederum ist natürlich deutlich teurer. Ganze ehrlich aber das ist doch albern und weder kundenfreundlich noch zeitgemäß. …

Das sagt doch niemand. Die Firma kauft die drei Lizenzen und setzt sie für die der Firma gehörenden Rechner, in dem Fall Laptops, ein. Sollte die Firma z.B. eine eigenständige Niederlassung haben wäre da eine eigene Lizenz fällig.

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Microboy
an einem einzelnen geographischen Ort des Lizenznehmers zu nutzen

Klingt für mich recht eindeutig. Ein einzelner geographischer Ort ist einer und nicht drei!

:cheer:

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RobertMichael

das kann man doch auslegen wie man will:

an EINEM einzelnen geographischen Ort des Lizenznehmers zu nutzen

ich versteh das so das ich sie nur an einem ort nutzen darf, egal wo ich bin. ich kann mich ja auch schlecht aufteilen. es sei denn, man gibt den font irgendwie im netzwerk frei wo ihn dann mehrere personen an unterschiedlichen orten nutzen könnten. da ich mich mit meinem laptop aber immer an einem einzelnen geographischen ort befinde ist das ja ok. problematisch wird es wenn der ort nicht mehr geographisch ist. ha! :hammer:

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Ivo

Einige Hersteller sind da etwas eindeutiger und – wie im Fall von FontFont – auch etwas realistischer:

„Lizenzierte Einheit“ ist eine Installation der Schrift-Software, die bis zu fünf Personen die Nutzung der Schrift-Software zur selben Zeit an einem Ort (Privatanschrift oder Firmenstandort) ermöglicht. Die örtliche Beschränkung gilt nicht für tragbare Computer, solange diese Ihr Eigentum sind.
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Gast TypoLion

eine frage, liebe kollegen darf ich als naiver ausländer zwischen lauter burokratischen überfliegern, euch doch noch mal nachreichen: ging es darum für den kunden seinen font für ihn, in seinem auftrag oder für dich selbst zu nutzen?

wenn für den kunden, dann sehe ich kein problem. ich habe immer als designer für und im auftrag von kunden x gearbeitet, bestellt, gekauft, geordert, gedruckt- whatever- etc. und wenn der kunde ein spezieller font benötigt kauf ich diesen font (für ihn) und lassen diesen kunden diesen font bezahlen. (ich darf diesen font natürlich selber nicht mehr verwenden (kommerziell nutzen).... was wir natürlich auch alle brav tun, nicht wahr kollegen?

:cry:

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Gast bertel

Darum ging es:

Ein Auftraggeber hat einen Font, den ich nicht besitze. Darf ich für die Umsetzung einer InfoBroschüre den Font von ihm nutzen? Oder muss ich mir den Font selbst kaufen?

Also ist es total egal ob ich ihn "für ihn, in seinem auftrag oder für (m)ich selbst nutze", es widerspricht immer den Lizenzbestimmungen, wenn der Kunde mir den Font einfach so gibt.

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wenn der kunde ein spezieller font benötigt kauf ich diesen font (für ihn) und lassen diesen kunden diesen font bezahlen. (ich darf diesen font natürlich selber nicht mehr verwenden (

Das ist auch ein oft geäußerter Irrtum. Es besteht aber tatsächlich kein direkter Zusammenhang zwischen Zahlung und Nutzungsrecht!

Wenn ich zur Erfüllung des Auftrages einen Hammer brauche, dann kann ich den entweder in meinen persönlichen Gemeinkosten verbuchen, oder ich berechne den Hammer dem Kunden als Einzelposten oder innerhalb von pauschalen Kosten weiter. Das ist meine freie geschäftliche Entscheidung. Dass der Kunde den Hammer direkt oder indirekt bezahlt hat, heißt noch lange nicht, dass ich den Hammer später dem Kunden aushändigen müsste, oder fortan nur noch für diesen einen Kunden verwenden dürfte. Bei Schriften ist es nicht anders. Es spielt keine Rolle, wo das Geld herkam. Es zählt, wer der Lizenznehmer ist. Dieser kann die Schrift in seinem Unternehmen nutzen. Eine Weitergabe oder Lizenzsplitting ist nicht gestattet, nicht mal, wenn etwa der Kunde des Grafikdesigners (der nicht Lizenznehmer ist) in irgendeiner Weise für die Schrift bezahlt hat. Denn er hat nicht für irgend eine Eigentum oder ihm zugestandene Lizenzrechte bezahlt, sondern für die Erfüllung des Auftrages.

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Johannes C
Das ist auch ein oft geäußerter Irrtum. Es besteht aber tatsächlich kein direkter Zusammenhang zwischen Zahlung und Nutzungsrecht!

Wenn ich zur Erfüllung des Auftrages einen Hammer brauche, dann kann ich den entweder in meinen persönlichen Gemeinkosten verbuchen, oder ich berechne den Hammer dem Kunden als Einzelposten oder innerhalb von pauschalen Kosten weiter. Das ist meine freie geschäftliche Entscheidung. Dass der Kunde den Hammer direkt oder indirekt bezahlt hat, heißt noch lange nicht, dass ich den Hammer später dem Kunden aushändigen müsste, oder fortan nur noch für diesen einen Kunden verwenden dürfte. Bei Schriften ist es nicht anders. Es spielt keine Rolle, wo das Geld herkam. Es zählt, wer der Lizenznehmer ist. Dieser kann die Schrift in seinem Unternehmen nutzen. Eine Weitergabe oder Lizenzsplitting ist nicht gestattet, nicht mal, wenn etwa der Kunde des Grafikdesigners (der nicht Lizenznehmer ist) in irgendeiner Weise für die Schrift bezahlt hat. Denn er hat nicht für irgend eine Eigentum oder ihm zugestandene Lizenzrechte bezahlt, sondern für die Erfüllung des Auftrages.

Ja und wenn ich direkt stellvertretend für den Kunden bestelle? Quasi ähnlich wie bei manchen Drucksachen oder Zeitungsanzeigen, wo man nur eine vermittelnde Rolle einnimmt und in den eigenen Zahlen der Auftrag gar nicht auftaucht. Ich bestelle im Namen vom Kunden, er bekommt die Auftragsbestätigung, gibt sein okay, eine Rechnung auf seinen Namen und natürlich auch die Ware direkt. Man selbst stellt dann den Kunden eine Dienstleistung für Druckabnahme etc. in Rechnung, aber eben nicht das Produkt selbst.

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Ja und wenn ich direkt stellvertretend für den Kunden bestelle?

Dann wird der Kunde Lizenznehmer und du darfst den Font nicht benutzen – auch nicht »übrig gebliebene« Lizenzen.

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Johannes C

Ja und wenn ich direkt stellvertretend für den Kunden bestelle?

Dann wird der Kunde Lizenznehmer und du darfst den Font nicht benutzen – auch nicht »übrig gebliebene« Lizenzen.[/quote:19lvy3ec]

Also alles an sich doch ganz normal. War doch glatt kurzzeitig irritiert.

Aber das mit dem geografischen Ort finde ich interessant. Auf der einen Seite nachvollziehbar, auf der anderen auch kompliziert für kleinere Firmen. Wie der Zufall es so will, gehört »meine« Agentur zu einem Betrieb, dessen Sitz am anderen Ende der Stadt ist. Ich habe mehr oder weniger eine Art »externes Büro«. Hab ich das jetzt richtig verstanden, dass wenn ich zum Beispiel möchte, dass die »da unten« Ihre Briefe künftig mit Schrift XY schreiben, für uns keine Multi-Lizenz ausreicht – z.B. 1x2 – sondern ich zwei mal eine kaufen müsste?

:neenee:

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Hab ich das jetzt richtig verstanden, dass wenn ich zum Beispiel möchte, dass die »da unten« Ihre Briefe künftig mit Schrift XY schreiben, für uns keine Multi-Lizenz ausreicht – z.B. 1x2 – sondern ich zwei mal eine kaufen müsste?

:neenee:

Das musst du Linotype fragen – diese Regelung ist von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich.

Bei uns sieht der entsprechende Passus so aus:

Die Lizenz ist beschränkt auf eine Nutzung auf bis zu 5 Rechnern. Als »Rechner« gelten unter anderem, aber nicht ausschließlich, Desktop-Computer, Notebooks, PDAs, Mobiltelefone und ähnliche Geräte, die unsere Fonts aktiv rendern.

Die 5 Rechner müssen zu dem in der Bestellung ausgewiesenen Unternehmen gehören. Es ist nicht gestattet, die Lizenz auf Rechner verschiedener Unternehmen aufzusplitten

.

Ein Firmen-Laptop wäre demnach immer mit eingeschlossen, egal wo er sich gerade befindet. Ein externer Dienstleister (z.B. Freelancer) mit eigenem Rechner jedoch nicht.

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